Der AN hat eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme wie folgt abgeschlossen:
2.5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2-fach maximal pro Versicherungsjahr ( Betriebshaftpflicht)
1-fach maximal pro Versicherungsjahr (Umwelthaftpflicht)
sowie eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
2,5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2-fach maximal pro Versicherungsjahr ( Betriebshaftpflicht)
1-fach maximal pro Versicherungsjahr (Umwelthaftpflicht)
Die vorgenannten Deckungssummen gelten über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages mit einer Nachversicherung von 10 Jahren, einschließlich seiner Verlängerung mit einer im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsgesellschaft.
Die Kopie der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungspolice ist dem AG spätestens 14 Tage nach Unterschrift dieses Vertrages auszuhändigen. Jeweils bis zum 10. Januar eines Folgejahres während der Laufzeit dieses Vertrages hat der AN dem AG eine Versicherungsbestätigung über das unveränderte Fortbestehen der Betriebshaftpflichtversicherung zu übergeben.