04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
GEGENSEITIGE LOYALITÄT IST EINE GRUNDLEGENDE VORAUSSETZUNG FÜR EINE LANGFRISTIGE UND ERFOLGREICHE GESCHÄFTSBEZIEHUNG ZWISCHEN UNTERNEHMEN UND DIENSTLEISTERN

GEGENSEITIGE LOYALITÄT IST EINE GRUNDLEGENDE VORAUSSETZUNG FÜR EINE LANGFRISTIGE UND ERFOLGREICHE GESCHÄFTSBEZIEHUNG ZWISCHEN UNTERNEHMEN UND DIENSTLEISTERN

Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit und offene Kommunikation können beide Vertragspartner ihre Ziele effizient verfolgen und gemeinsame Interessen wahren. Loyalität bedeutet auch, verantwortungsbewusst mit vertraulichen Informationen umzugehen und die Interessen des Partners bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Ein fairer und respektvoller Umgang miteinander fördert die Zufriedenheit und Motivation beider Parteien und trägt zu einer stabilen Partnerschaft bei.

Gegenseitige Loyalität im Wartungsvertrag: Grundlage für langfristige Partnerschaft

Gegenseitige Loyalität

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere verpflichten sich die Parteien, es zu unterlassen, Mitarbeitern des jeweils anderen Vertragspartners oder diesem nahe stehende Personen persönliche Vorteile zu versprechen oder zu gewähren oder solche Vorteile anzunehmen, die im Zusammenhang mit einem erwünschten Verhalten oder Unterlassen des jeweiligen anderen Vertragspartners mit Bezug auf die zwischen den Parteien bestehende Geschäftsverbindung stehen. Sie verpflichten sich, diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern aufzuerlegen und den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich zu informieren, wenn ihnen ein Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt wird.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Der AN versichert ausdrücklich, dass er sich an Wettbewerbsbeschränkenden Preis- oder Konditionenabsprachen im Zusammenhang mit den den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Leistungen nicht beteiligt hat und auch künftig nicht beteiligen wird.

Vertretungsberechtigte Personen

Die Vertragsparteien benennen folgende Personen, die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der jeweiligen Vertragspartei berechtigt sind:

- Für den AG:
- Für den AN:

Die Vertragsparteien benennen folgende Personen, als Projektleiter, für alle abwicklungsrelevanten Aspekte dieses Vertrages:

- Für den AG:

Hier sind Termine und technische Fragen abzustimmen.

- Für den AN:

Höhere Gewalt

Definition von Fällen höherer Gewalt und den Rechtsfolge

Haftung/Schadenersatz

Haftung für Schäden, die durch eine der Parteien oder ihre Arbeitskräfte bei der Vertragserfüllung entstehen

Gültigkeit des Vertrages - Inkrafttreten, Verzug, Nichterfüllung und Kündigung

Beginn, Laufzeit und Ende

Dieser Vertrag beginnt ab Inverkehrbringung der Aufzugsanlage mit einer Laufzeit von 5 Kalenderjahren und verlängert sich stillschweigend um jeweils 5 Jahre, sofern keiner der Vertragspartner ein Anpassungsbegehren vorbringt.