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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Präzise Daten und effektive Kommunikation

Facility Management: "Wartungsverträge" » Wartungsverträge » Mustervertrag » Technische Informationen

Regelmäßige Aktualisierungen und Informationsaustausch für optimale Wartung

Regelmäßige Aktualisierungen und Informationsaustausch für optimale Wartung

Regelmäßige Updates dieser technischen Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Wartungsarbeiten stets auf dem neuesten Stand sind. Ein guter Wartungsvertrag sollte klare Regeln für den Austausch technischer Informationen zwischen dem Kunden und dem Wartungsunternehmen enthalten. Durch die Integration technischer Informationen in Wartungsverträge wird gewährleistet, dass technische Systeme optimal gewartet werden und mögliche Ausfallzeiten minimiert werden.

Technische Informationen: Wissenswertes für Arbeiten

Informationspflicht und Zustandsänderungen bei Wartungsarbeiten

Technische Informationen nutzen

Technische Informationen nutzen

Technisches Wissen meistern.

Zur Ausführung von Instandhaltungsarbeiten ist es oft notwendig, dass der AN Informationen über den Zustand des instand zu haltenden Objektes erhält.

Während der Durchführung der Instandhaltung kann sich der Zustand des Instandhaltungsobjektes verändern. Darüber ist der Kunde zu informieren.

Ersatzteile/ Werkstoffe/ Hilfsstoffe/Verbrauchsgüter

Der Dienstleister ist verantwortlich für die Bereitstellung, ohne die vereinbarte Verfügbarkeit in Frage zu stellen. Es sind nur Originalersatzteile des Herstellers zu verwenden.

Pflegliche Behandlung bzw. sachgemäße Bedienung

Der AN verpflichtet sich, dass die von ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages genutzten Einrichtungen und Geräte des AG pfleglich behandelt bzw. sachgemäß bedient werden.

Fachbetriebliche Zulassungen

Soweit zur Leistungserbringung besondere fachbetriebliche Zulassungen erforderlich sind, verpflichtet sich der AN, diese Zulassungen auf eigene Kosten zu erwerben und auf Verlangen nachzuweisen.

Vorlage und Erläuterung von Eigenüberwachungsprotokollen

Die im Rahmen der kontinuierlichen Eigenüberwachung erstellten Protokolle sind dem AG auf Verlangen zeitnah vorzulegen und zu erläutern.