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Mustervertrag Aufzugsanlagen zwecks Diskussion

BEI DER ERSTELLUNG EINES MUSTERVERTRAGS FÜR AUFZUGSANLAGEN IST ES WICHTIG, DIE SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN DIESER BRANCHE ZU BERÜCKSICHTIGEN

BEI DER ERSTELLUNG EINES MUSTERVERTRAGS FÜR AUFZUGSANLAGEN IST ES WICHTIG, DIE SPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN DIESER BRANCHE ZU BERÜCKSICHTIGEN

Die regelmäßige Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen sind zentrale Elemente, um Sicherheit und Funktionalität für Nutzer und Betreiber zu gewährleisten. Im Mustervertrag sollten auch Notfallszenarien und Reaktionszeiten bei Störungen oder Ausfällen der Aufzugsanlagen klar definiert werden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen für Aufzugsanlagen ist von besonderer Bedeutung und sollte im Vertrag entsprechend berücksichtigt werden.

Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen

Vertragspartner

Der Bauplan effektiver Verträge

Der Bauplan effektiver Verträge

Starke vertragliche Bindungen aufbauen

Vertrag über Inspektion, Wartung, Instandsetzung für Aufzugsanlagen.
Der AN hatte Gelegenheit, die betreffenden Anlagen und Einrichtungen in Augenschein zu nehmen
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Ziele

Regelmäßige Wartung, Instandhaltung und Pflege der Aufzugsanlagen (nach Herstellerangeben und aktuellen technischen Regeln) sollen wesentlich zu hoher Verfügbarkeit, Werterhalt, Kosteneinsparungen und reibungslosen Nutzungs- und Produktionsprozessen beitragen.

  • Inspektion zielt auf das Feststellen und Beurteilen des Ist-Zustandes der Aufzugsanlagen einschließlich der Bestimmung der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung

  • Wartung zielt auf die Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats

  • Instandsetzung zielt auf die Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand

  • Verbesserung zielt auf die Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements zur Steigerung der Funktionssicherheit der Aufzugsanlagen

Vertragsbestandteile

Mit Vertragsabschluss werden Vertragsbestandteile auch für jede Abrufbestellung in der nachfolgend aufgeführten Rangordnung:

  • dieser Vertrag vom 26.09.2021

  • Anlage 1 Arbeitskarten

  • Anlage 2 Die allgemeinen und speziellen Dokumentationsrichtlinien des AG

  • Anlage 3 Liste der Stundensätze und Zuschläge des AN

  • Anlage 4 Die Brandschutzordnung des AG, Teil A und B

  • die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) in der jeweils neuesten Fassung

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf des AG

  • die auf den Einzelauftrag bezogenen Leistungsbeschreibungen des AG mit Abrechnung zum Nachweis

Normen

Der AN hat alle gesetzlichen, einschlägigen öffentlich rechtlichen und fachlichen Normen und Richtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Bestimmungen und Auflagen zum Betrieb der entsprechenden Anlagen, der DIN zur Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen (DIN EN 13015), die Unfallverhütungsvorschriften, die Umweltschutzgesetze und Hygieneverordnungen. Sofern unvorhersehbare gesetzliche Rahmenbedingungen zu Kostenänderungen führen, werden beide Seiten eine proportionale Anpassung des Leistungspreises durchführen.
Nr. Bezeichnung
RL 95/16/EG, Richtlinie des EP und des Rates vom 29.Juni 1995 über Aufzüge - Aufzugsrichtlinie
RL 98/37/EG, Richtlinie des EP und des Rates vom 22.Juni 1998 über Maschinen- Maschinenrichtlinie
RL 89/655/EWG, Richtlinie des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften bei Benutzung von Arbeitsmitteln- Arbeitsmittelrichtlinie
Empf. 95/216/EG, Empfehlung der Kommission vom 8. Juni 1995
GSG, Gerätesicherheitsgesetz - GSG vom 11. Mai 2001
BetrSichV, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
9. GSGV, Neunte Verordnung zum GSG (Maschinenverordnung) vom 12. Mai 1993 i.d.F vom 28. September 1995
12. GSGV, Zwölfte Verordnung zum GSG (Verordnung über das Inverkehrbringen von Aufzügen) vom 17. Juni 1998
DIN EN 81-1, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-2, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
Teil 2: Hydraulisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge
DIN EN 81-3, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen
Teil 1: Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge
DIN EN 280, Fahrbare Hubarbeitsbühnen
Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 1808, Sicherheitsanforderungen an hängende Personenaufnahmemittel - Berechnen, Standsicherheit, Bauprüfungen
DIN EN 12159, Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung mit senkrecht geführten Fahrkörben.