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Neuverhandlung und Vertragsbündelung von Wartungs- und Serviceverträgen

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Neuverhandlung und Vertragsbündelung von Wartungs- und Serviceverträgen

Wir empfehlen als verbindliches Zielbild kein Total-Outsourcing über alle Gewerke, sondern ein hybrides Multi-Vendor-Modell mit Master Agreement. Das Master Agreement regelt einheitlich Governance, Vergütung, SLA-Logik, Informationssicherheit, Datenschutz, Audit, Haftung, Subunternehmer, Exit und Transition. Darunter schließen wir fachlich getrennte Los- oder Einzelverträge je Gewerkgruppe ab. Diese Struktur folgt der deutschen Regelwerkslage: AMEV hält bewusst getrennte Vertragsmuster für allgemeine Instandhaltung, Aufzüge, Gefahrenmeldeanlagen und Telekommunikationsanlagen vor

Wir setzen vertraglich fünf nicht verhandelbare Mindeststandards: Bestandsliste als Vertragskern, messbare SLA/KPI, Service-Credit-Mechanik, Teilkündigung und Decommissioning-Regeln, Exit-/Übergabepflichten einschließlich Dokumentation, Zugangsmittel und Schlussinspektion. Diese Standards entsprechen der Systematik von AMEV, der KPI-Logik aus DIN EN 15341, der Vertragsleitidee von DIN EN 13269 und – soweit IT-/datennahe Fernwartung betroffen ist – den Vorgaben aus Art. 28 DSGVO, dem BfDI-Muster zur Auftragsverarbeitung sowie den BSI-Bausteinen zu Outsourcing und Fernwartung.

Dieses Memorandum ist als nutzbarer Vertrags- und Verhandlungsrahmen gedacht. Es ersetzt keine einzelfallbezogene Fach- und Rechtsberatung. Vor Unterzeichnung werden wir die finale Fassung insbesondere auf AGB-Festigkeit, Haftung, Datenschutz/AVV, vergaberechtliche Einordnung und technische Übergaberisiken nochmals juristisch und fachlich endprüfen.

Neuverhandlung von Wartungsverträgen

Verhandlungsziele

Wir empfehlen als Verhandlungskorridore für den adressierbaren Ist-Aufwand: 10–18 % bei standardisierbaren Commodity-Leistungen, 6–12 % bei marktgängigen Fachlosen, 3–8 % bei Spezial-/Lock-in-Gewerken und 2–6 % direkte Preisverbesserung bei sicherheitskritischen Losen, flankiert von strukturellen Verbesserungen bei SLA, Dokumentation und Exit. Referenzvergaben zeigen, dass Wettbewerb und Preisoffenlegung stark schwanken: Bei einem Aufzugs-Los über 19 Aufzüge an zwei Standorten gingen 8 Angebote ein; bei einer BMA-Rahmenvergabe gingen 2 Angebote ein; bei einer hochkomplexen GLT-/GA-Rahmenvergabe ging 1 Angebot ein.

Wir empfehlen ferner, Vertragslaufzeiten nicht reflexhaft zu verlängern, sondern nur gegen echte Gegenleistungen. Als belastbares Zielbild setzen wir 36 bis 60 Monate Grundlaufzeit mit Verlängerungsoptionen, jährliche oder periodische ordentliche Kündigungsmöglichkeiten, jedenfalls aber asset- oder standortbezogene Teilkündigungsrechte. Unsere Vergaben zeigen, dass selbst längere Vertragszeiträume mit Kündigungsrechten kombiniert sind; im referenzierten Aufzugs-Los war eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten mit jährlichem ordentlichem Kündigungsrecht von drei Monaten vorgesehen. Für Zahlungsziele empfehlen wir 30 Tage netto. § 271a BGB setzt für Entgeltforderungen Grenzen gegen unangemessen lange Zahlungsfristen; § 314 BGB sichert die außerordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund; §§ 305 ff. BGB verlangen klare und angemessene Standardklauseln.

Entscheidungsempfehlung

Entscheidungspunkt

Verbindliche Empfehlung

Vertragsarchitektur

Master Agreement + Fachlose/Einzelverträge

Bündelungsgrad

hoch bei Commodity, moderat bei Standardtechnik, niedrig bei Spezial-/Sicherheitsgewerken

SLA-Modell

Störungsklassen, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Credits

Laufzeit

36–48 Monate Grundlaufzeit, Verlängerung nur gegen Gegenleistung

Kündigung

ordentliche Kündigung + Teilkündigung/Decommissioning

Preislogik

annualisierte Netto-Basis, separierte Zuschläge, gedeckelte Indexierung

Datenschutz/Security

AVV nach Art. 28 DSGVO, Remote-Access-Regeln, Auditrecht

Exit

verpflichtende Transition, Doku-, Daten- und Zugangsmittelübergabe

Bestandsaufnahme und Datenmodell

Wir beginnen jede Neuverhandlung mit einer bereinigten Vertrags- und Asset-Basis. Wir machen die Bestandsliste ausdrücklich zum Vertragsbestandteil und sehen Leistungs- und Vergütungsanpassungen bei Stilllegung oder wesentlichen Änderungen von Anlagen vor. Wir sehen zusätzlich eine optionale Bestandsaufnahme bei Leistungsbeginn vor; der Auftragnehmer hat dann Systemkomponenten zu erfassen, Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Ergebnisse in einem Bericht darzustellen. Für die Terminologie der Instandhaltung empfiehlt sich die Orientierung an DIN 31051 und DIN EN 13306; DIN EN 13269 dient als Leitfaden für die Erstellung von Instandhaltungsverträgen auch im privaten Sektor.

Vorlage Vertragsstammdaten

Feld

Platzhalter

Vertrag / Losname

[eintragen]

Anbieter

[eintragen]

Vertragsnummer

[eintragen]

Gewerk / Asset

[eintragen]

Standort

[eintragen]

Vertragsstatus

[aktiv / gekündigt / verlängert / befristet]

Ansprechpartner intern

[eintragen]

Ansprechpartner extern

[eintragen]

Risikoklasse

[hoch / mittel / niedrig]

Vorlage Leistungs- und SLA-Daten

Feld

Platzhalter

Leistungsumfang

[eintragen]

Ausgeschlossene Leistungen

[eintragen]

Servicezeit

[z. B. Mo–Fr 07:00–18:00]

Reaktionszeit

[eintragen]

Wiederherstellungszeit

[eintragen]

KPI / Messmethode

[eintragen]

SLA-Verstöße 12 Monate

[Anzahl / Art / Datum]

Dokumentationspflichten

[Betriebsbuch / Protokoll / Report]

Vorlage Finanz- und Fristdaten

Feld

Platzhalter

Vertragsbeginn

[TT.MM.JJJJ]

Vertragsende

[TT.MM.JJJJ]

Kündigungsfrist

[eintragen]

Verlängerungsmechanik

[eintragen]

Preis netto p.a.

[EUR]

Preis brutto p.a.

[EUR]

Preislogik

[Pauschale / Regie / Stückpreis / Hybrid]

Indexierung

[ja/nein; Formel]

Vertragswert Restlaufzeit

[EUR]

Zahlungsbedingungen

[eintragen]

Vorlage Risiko- und Steuerungsdaten

Feld

Platzhalter

Betreiberkritikalität

[hoch / mittel / niedrig]

Patienten-/Sicherheitsbezug

[ja/nein]

Remote Access

[ja/nein]

Subunternehmer

[ja/nein; Name]

AVV erforderlich

[ja/nein]

Wechselrisiko

[hoch / mittel / niedrig]

Lock-in-Indikator

[OEM / proprietär / offen]

Vorlage Markt- und Referenzcheck je Los

Feld

Platzhalter

Alternative Anbieter

[3–5 Namen]

Referenzprojekte

[mind. 2 je Anbieter]

24/7-Fähigkeit

[ja/nein]

OEM-/Systemfit

[ja/nein]

Regionale Präsenz

[ja/nein]

Eignung A/B/C

[eintragen]

Normalisierungsregeln vor jeder Preis- und Vertragsrunde

Schritt

Was wir bereinigen

Leistungsnormalisierung

Pauschale vs. Regie, Ersatzteile, Notdienst, Nebenkosten

Fristnormalisierung

Beginn, Ende, Verlängerung, Kündigung, Teilkündigung

Preisnormalisierung

Netto/Brutto, p.a.-Wert, Zuschläge, Reisekosten, Bereitschaft

SLA-Normalisierung

Störungsklassen, Servicezeiten, Reaktions-/Restore-Zeiten

Risiko-Normalisierung

Betreiberkritikalität, Datenbezug, Fernzugriff, Lock-in

Diese Struktur ist unmittelbar praktiktauglich, weil wir ausdrücklich ein korrespondierendes Preisverzeichnis und Hinweise zur Preiskalkulation vorsehen.

Konsolidierungsmodell, Marktbild und Verhandlungsziele

Wir bewerten die Bündelung nicht schematisch, sondern je Gewerk, Kritikalität und Marktbreite. Wir trennen gerade nicht zufällig zwischen allgemeiner Instandhaltung, Aufzügen, Gefahrenmeldeanlagen und TK-Anlagen; daraus folgt, dass wir technische Spezialisierung im Vertragsdesign respektieren müssen. Wir machen zugleich deutlich, dass Betreiberverantwortung und Haftungsrisiken beim Eigentümer/Betreiber verbleiben. BSI verlangt für Outsourcing-Vorhaben klar definierte Sicherheitsanforderungen und abgestimmte Sicherheitskonzepte. Daraus leiten wir ab: Bündeln ja, aber nur entlang sinnvoller Gewerk- und Risikogrenzen.

Konsolidierungsoptionen nach Eignung

Modell

Geeignet für

Vorteile

Hauptnachteile

Unsere Eignung

Single-Vendor

Commodity, stark standardisierte Pakete

1 Ansprechpartner, geringe Prozesskosten

Lock-in, Konzentrationsrisiko, Preisblindheit

nur selektiv

Multi-Vendor mit Master Agreement

gemischte TGA-/Service-Landschaften

Wettbewerb je Los, einheitliche Governance

mehr Steuerungsaufwand

bevorzugt

MSP

sehr fragmentierte Landschaft mit schwacher Eigensteuerung

zentrales Ticketing/Reporting

zusätzliche Marge, Unterauftragnehmerketten

nur als Governance-Layer

Eignung nach Gewerk

Gewerktyp

Single-Vendor

Multi-Vendor

MSP

Winterdienst / Routineprüfungen

gut geeignet

geeignet

bedingt

Standard-HKLS / Tore / Aufzüge

bedingt

gut geeignet

bedingt

GLT / GA / proprietäre Systeme

ungeeignet

sehr gut geeignet

nur als Steuerung

BMA / Lichtruf / Notstrom / TK-Notfallpfade

ungeeignet

sehr gut geeignet

kritisch, nur mit klaren Grenzen

Das Marktbild bestätigen unsere Referenzvergaben. Bei einem Aufzugs-Los über 19 Aufzüge an zwei Standorten mit Inspektion, Wartung, Notrufentgegennahme, Personenbefreiung und laufender Kontrolle gingen 8 Angebote ein. In einer BMA-Rahmenvergabe wurden 2 Angebote gewertet und ein Zuschlagswert von 520.500,84 EUR veröffentlicht. In einer hochkomplexen GLT-/GA-Rahmenvergabe über 60 Monate ging dagegen nur 1 Angebot ein; zugleich war dort Qualität mit 30 % und Preis mit 70 % gewichtet. Daraus folgt für uns: Standardgewerke tragen einen harten Preishebel, Spezialgewerke eher einen Strukturhebel über Doku, Exit, Zugang und Stellvertreterfähigkeit.

Konkrete Verhandlungsziele je Gewerktyp

Gewerktyp

Zielwert %

Euro-Formel

Primärer Hebel

Commodity

10–18 %

Ist-Netto p.a. × 0,10 bis 0,18

Bündelung, Standardisierung, Wettbewerb

Marktgängige Fachlose

6–12 %

Ist-Netto p.a. × 0,06 bis 0,12

Losbildung, Laufzeit, Preisblatt

Spezial / Lock-in

3–8 %

Ist-Netto p.a. × 0,03 bis 0,08

Exit, Doku, Open-Book, Parametrierung

Sicherheitskritisch

2–6 % direkt

Ist-Netto p.a. × 0,02 bis 0,06

SLA, Verfügbarkeit, Notfallbetrieb

Kommerzielle Zielparameter

Thema

Zielbild

Zahlungsziel

30 Tage netto

Rechnung

monatlich nachträglich, prüffähig

Indexierung

frühestens nach 12 Monaten, öffentlicher Index, cap/floor

Service Credits

3 % Monatsfee je kritischem Verstoß, Cap 15 %

Nebenkosten

nur ausdrücklich vereinbart

Teilkündigung

ausdrücklich zulassen

Ersatzteile

vorab Freigabegrenzen / Aufschlagsgrenzen

Die Zielwerte sind Verhandlungsziele, keine starren Marktpreise. Für Preisanpassungen empfehlen wir ausschließlich objektive Destatis-Indizes; das Statistische Bundesamt veröffentlicht sowohl Verbraucherpreisindizes als auch Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen. § 271a BGB begrenzt zudem unangemessen lange Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen.

Soll-Vertragswerk

Wir bauen das Soll-Vertragswerk modular auf. Die Leitidee ist: einheitliche Governance, aber gewerkespezifische Leistungsanlagen. Diese Modularchitektur passt zu DIN EN 13269, zu GEFMA 510/520, zu den FM-Connect.com-Vertragsmustern und – bei IT-/datennahen Leistungen – zur EVB-IT-Logik aus Rahmenvereinbarung, Service und Instandhaltung.

Vertragsmodule

Modul

Inhalt

Normativer Anker

Master Agreement

Begriffe, Governance, Haftung, Audit, Exit

GEFMA 510/520, DIN EN 13269

Anlagenliste

Standort, Typ, Hersteller, Baujahr, Kritikalität

AMEV, EVB-IT Bestandsaufnahme

Leistungsbeschreibung

geschuldete Leistungen / Ausschlüsse

GEFMA 520, AMEV

SLA/KPI-Anlage

Störungsklassen, Zeiten, Credits

DIN EN 15341, EVB-IT Service

Preisblatt

Pauschalen, Regie, Ersatzteile, Zuschläge

GEFMA 520, AMEV Preisblätter

AVV/Security

Art. 28 DSGVO, TOM, Remote Access

DSGVO, BfDI, BSI

Transition-Anlage

Übergabe, Doku, Daten, Zugangsmittel

AMEV, BSI

Klausel Gegenstand und Anlagenliste

„Wir vereinbaren, dass Gegenstand dieses Vertrages ausschließlich die in Anhang 1 abschließend bezeichneten Anlagen, Systeme und Einrichtungen sind. Anhang 1 enthält mindestens Standort, technische Bezeichnung, Hersteller, Typ, Serien- oder Inventarnummer, Baujahr, Schnittstellen, Betreiberkritikalität und vereinbarte Servicezeit. Die Anlagenliste ist integraler Vertragsbestandteil. Nicht in Anhang 1 geführte Objekte gelten erst nach schriftlicher Nachtragsvereinbarung als in den Vertragsumfang aufgenommen.“

Klausel Leistungsumfang und Ausschlüsse

„Wir vereinbaren, dass alle zur Erhaltung oder Wiederherstellung des vertraglich geschuldeten Sollzustands üblichen Nebenleistungen mit der vereinbarten Pauschalvergütung abgegolten sind, soweit sie nicht in Anhang 2 ausdrücklich als Zusatzleistung aufgeführt sind. Ausschlüsse sind eng auszulegen. Unklare Leistungsgrenzen gehen zulasten des Auftragnehmers, soweit dieser die Leistungsbeschreibung erstellt oder bestätigt hat.“

Klausel Servicezeiten und Störungsklassen

„Wir vereinbaren folgende Störungsklassen: Klasse 1 = vollständige Betriebsunterbrechung, Sicherheits- oder Patientenrisiko; Klasse 2 = erhebliche Funktionsstörung; Klasse 3 = sonstige Störung. Für Klasse 1 gilt eine Reaktionszeit von [2 Stunden] und eine Wiederherstellungszeit von [8 Stunden], für Klasse 2 eine Reaktionszeit von [8 Stunden] und eine Wiederherstellungszeit von [2 Arbeitstagen], für Klasse 3 eine Reaktionszeit bis zum nächsten Arbeitstag. Geht die Störungsmeldung außerhalb der Servicezeit ein, beginnt die Frist mit Beginn der nächsten Servicezeit, soweit für Klasse 1 nicht ausdrücklich 24/7 vereinbart ist.“

KPI-Tabelle

KPI

Zielwert kritische Lose

Zielwert Standardlose

Ticketannahme

15 Min.

4 Std.

Reaktionszeit Klasse 1

2 Std.

8 Std.

Wiederherstellung Klasse 1

8 Std.

2 AT

Fristgerechte Wartungen

100 %

100 %

Dokumentationsquote

100 %

100 %

First-Time-Fix

85–90 %

80–85 %

Die Auswahl solcher KPI ist mit DIN EN 15341 kompatibel, die wesentliche Leistungskennzahlen der Instandhaltung ausdrücklich systematisiert und Leitlinien für die Auswahl geeigneter Kennzahlen gibt.

Klausel Service-Credit-Modell

„Wir vereinbaren, dass bei jeder schuldhaften Überschreitung der Reaktions- oder Wiederherstellungszeit in Störungsklasse 1 ein Service Credit in Höhe von 3 % der monatlichen Grundvergütung des betroffenen Loses entsteht. Die Summe der Service Credits ist auf 15 % der monatlichen Grundvergütung begrenzt. Service Credits werden in der Folgerechnung gutgeschrieben. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatz, Minderung und Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.“

Rechtliche Einordnung: Die Klausel muss transparent, klar und angemessen ausgestaltet sein. Das folgt aus §§ 305 ff., insbesondere § 307 BGB. Wiederholte gravierende Leistungsstörungen können zusätzlich einen wichtigen Grund zur Kündigung nach § 314 BGB begründen.

Klausel Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

„Wir vereinbaren eine monatliche nachträgliche Vergütung auf Basis prüffähiger Rechnung. Unbestrittene Rechnungsteile sind fristgerecht zahlbar, auch wenn einzelne Positionen beanstandet werden. Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage netto ab Zugang einer prüffähigen Rechnung. Vorauszahlungen oder Abschläge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Individualvereinbarung.“

Rechtliche Einordnung: § 271a BGB begrenzt unangemessen lange Zahlungsfristen für Entgeltforderungen. Individualabreden gehen Standardbedingungen nach § 305b BGB vor.

Klausel Preisanpassung und Indexierung

„Wir vereinbaren, dass eine Preisanpassung frühestens zwölf Monate nach Leistungsbeginn zulässig ist. Maßgeblich ist der in Anhang 4 benannte öffentliche Referenzindex des Statistischen Bundesamtes. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt ein Anpassungskorridor von minus 3,0 % bis plus 3,0 % pro Vertragsjahr. Eine Indexsenkung wirkt spiegelbildlich zugunsten des Auftraggebers. Zuschlagsfähige Kostenbestandteile außerhalb des Indexmechanismus sind offenzulegen und nachzuweisen.“

Rechtliche Einordnung: Destatis veröffentlicht objektive Preisindizes, unter anderem den Verbraucherpreisindex und Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen. Für AGB-Klauseln gilt zusätzlich das Transparenzgebot des § 307 BGB.

Klausel Subunternehmer und Auftragsverarbeitung

„Wir vereinbaren, dass der Auftragnehmer weitere Subunternehmer oder Auftragsverarbeiter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers einsetzen darf. Bei einer allgemeinen Genehmigung ist jede beabsichtigte Änderung der Subunternehmerkette vorab in Textform anzuzeigen; wir erhalten ein Widerspruchsrecht. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet oder Systeme mit personenbezogenen Daten administriert werden, schließen wir eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO als Vertragsanlage. Die Anlage regelt mindestens Gegenstand und Dauer, Art und Zweck, Datenarten, betroffene Personenkategorien, Weisungsbindung, Vertraulichkeit, TOM, Löschung/Rückgabe, Nachweispflichten, Auditunterstützung und Unterauftragsverhältnisse.“

Rechtliche Einordnung: Art. 28 DSGVO verlangt genau diese Vertragsinhalte. Das BfDI-Muster konkretisiert außerdem TOM, Löschung/Rückgabe, Subunternehmen und Kontrollrechte.

Klausel Fernzugriff und Informationssicherheit

„Wir vereinbaren, dass Fernzugriffe ausschließlich personengebunden, zeitlich befristet, freigeschaltet, revisionssicher protokolliert und technisch abgesichert erfolgen dürfen. Generische oder dauerhaft offene Fernwartungszugänge sind unzulässig. Sicherheitsrelevante Parametrierungs-, Software- oder Konfigurationsänderungen dürfen nur nach dokumentiertem Freigabeprozess vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hält die in Anhang 5 festgelegten Sicherheitsanforderungen und ein mit uns abgestimmtes Sicherheitskonzept ein.“

Rechtliche Einordnung: BSI behandelt Fernwartung ausdrücklich als risikobehafteten, zeitlich begrenzten Zugriff auf IT-Systeme; für Outsourcing-Vorhaben fordert das BSI abgestimmte Sicherheitsanforderungen und vertragliche Sicherung eines angemessenen Schutzniveaus. Diese Klausel ist deshalb eine sachgerechte Konkretisierung der BSI-Vorgaben.

Klausel Haftung

„Wir vereinbaren, dass der Auftragnehmer unbeschränkt haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer – soweit rechtlich zulässig – je Schadensfall bis zur Höhe der Jahresvergütung des betroffenen Loses und insgesamt je Vertragsjahr bis zur doppelten Jahresvergütung des betroffenen Loses. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Verletzungen von Datenschutz-, Vertraulichkeits- oder Sicherheitsverpflichtungen, soweit diese als wesentliche Vertragspflichten ausgestaltet sind.“

Rechtliche Einordnung: Haftungsklauseln in Standardbedingungen unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB; insbesondere müssen sie transparent und angemessen sein. Individuell ausgehandelte Abreden haben Vorrang.

Klausel Teilkündigung, Stilllegung und Leistungsänderung

„Wir vereinbaren, dass der Auftraggeber einzelne Anlagen, Standorte, Leistungsbausteine oder Betreiberbereiche mit einer Frist von [3 Monaten] zum Monatsende aus dem Vertrag herauslösen kann, wenn diese verkauft, ersetzt, stillgelegt, an Dritte übergeben oder wesentlich geändert werden. In diesem Fall reduzieren sich Leistungs- und Vergütungspflichten anteilig. Werden Anlagen erweitert oder technisch wesentlich verändert, passen die Parteien Leistungsumfang und Vergütung anhand des vereinbarten Preisblatts an.“

Rechtliche Einordnung: AMEV sieht für nicht nur vorübergehende Außerbetriebnahme, vorübergehende Stilllegung und wesentliche Änderungen ausdrücklich eine Anpassung von Leistung und Vergütung vor.

Klausel Audit, Reporting und Dokumentation

„Wir vereinbaren folgende Berichtspflichten: monatlicher Leistungsbericht, quartalsweiser Qualitäts- und Sicherheitsbericht, jährlicher Optimierungsbericht. Der Auftragnehmer dokumentiert alle Wartungs-, Inspektions-, Instandsetzungs- und Störungsleistungen anlagenbezogen. Bei ruf- oder sicherheitskritischen Systemen ist ein fortlaufendes Betriebsbuch zu führen. Wir sind berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die vertragsrelevanten Nachweise, Prozesse, Leistungsdaten und – soweit rechtlich zulässig – die Einhaltung vereinbarter Sicherheits- und Datenschutzpflichten zu auditieren oder auditieren zu lassen.“

Rechtliche Einordnung: Das BfDI-Muster sieht Nachweis- und Kontrollrechte des Verantwortlichen vor. Bei Rufanlagen fordert der ZVEI ein ständig verfügbares Betriebsbuch; AMEV und EVB-IT verlangen ebenfalls belastbare Bestands- und Berichtsdokumentation.

Klausel Exit, Transition und Übergabe

„Wir vereinbaren eine Transition-Phase von mindestens sechs Wochen vor Vertragsende. Der Auftragnehmer wirkt unentgeltlich in zumutbarem Umfang an der geordneten Übergabe an uns oder an einen Nachfolgeauftragnehmer mit. Zu übergeben sind insbesondere Bestandsdaten, Wartungs- und Störungshistorien, Betriebsbücher, Prüfprotokolle, Parametrierungen, Konfigurationsstände, Schalt- und Systemunterlagen, offene Mängellisten, Ersatzteillisten, Zugangsmittel, Administratorenlisten und die aktuelle Subunternehmerübersicht. Nach Abschluss der Transition bestätigt der Auftragnehmer die Vollständigkeit der Übergabe schriftlich.“

Rechtliche Einordnung: AMEV regelt gemeinsame Zustandsfeststellungen und Leistungsanpassungen; DSGVO Art. 28 verlangt bei Auftragsverarbeitung die Löschung oder Rückgabe der Daten nach Wahl des Verantwortlichen. BSI fordert bei Outsourcing ein vorab konzipiertes Sicherheits- und Steuerungsmodell.

Klausel Schlussinspektion und Abnahme

„Wir vereinbaren, dass spätestens zum Vertragsende eine gemeinsame Schlussinspektion der betroffenen Anlagen durchgeführt und in einem Übergabeprotokoll dokumentiert wird. Für werkvertragliche Einzelmaßnahmen, insbesondere größere Instandsetzungen, erfolgt eine gesonderte Abnahme nach schriftlicher Leistungsanzeige. Ohne Abnahme ist die Vergütung solcher werkvertraglicher Einzelleistungen nicht fällig, soweit nicht gesetzlich oder individuell etwas anderes geregelt ist.“

Rechtliche Einordnung: EVB-IT Instandhaltung ordnet Hardware-Instandhaltung regelmäßig als Werkleistung ein und knüpft Fälligkeit zusätzlicher werkvertraglicher Leistungen an Abnahme. AMEV sieht die Bestands- und Zustandsfeststellung als eigenständigen Vertragsbaustein vor.

Prozessfluss für Ticket, Eskalation und Credit

    • Prozessfluss zur Ticketeskalation und Credit-Regelung bei Wartungsvertragsverhandlungen

Verhandlungsfahrplan und Governance

Wir führen die Neuverhandlung in vier klaren Phasen: Datenbereinigung, Losbildung und Markttest, Verhandlung/BAFO, Transition und Go-live. Wir betonen die Bedeutung von Eignungs- und Zuschlagskriterien; in privatwirtschaftlichen Vergaben orientieren wir uns regelmäßig an derselben Logik wie im öffentlichen Bereich. Referenzprojekte zeigt zudem, dass technische Wartungslose nicht nur über Preis, sondern auch über Leistungskonzepte bewertet werden können.

Rollenmodell

Rolle

Kernverantwortung

Sponsor

Mandat, Eskalation, finale Freigaben

Einkaufsteam

Verhandlung, BAFO, Preislogik

Technik / FM

Scope, KPI, Fachbewertung

Recht

Klauselwerk, Haftung, Kündigung, AGB-Prüfung

Finance

TCO, Savings-Tracking, Zahlungslogik

IT-Security / Datenschutz

AVV, Remote Access, TOM, Audit

PMO

Zeitplan, Maßnahmen, Dokumentation

BATNA und Zugeständnisleitfaden

Thema

Unsere BATNA

Zugeständnis nur gegen Gegenleistung

Preis

Fachlos-Ausschreibung / Gegenangebote

längere Laufzeit

Laufzeit

36–60 Monate

nur gegen Preis- oder SLA-Verbesserung

Indexierung

keine oder gedeckelte Indexierung

nur bei symmetrischem cap/floor

Exit

Teilkündigung / Transition-Rechte

nicht verhandelbar

Subunternehmer

Freigabepflicht

nur bei transparenter Kette

Haftung / Security

Mindeststandard bleibt

keine Absenkung ohne Risikokompensation

Bewertungslogik für BAFO

Kriterium

Zielgewichtung

Preis / TCO

50–70 %

Leistungskonzept / SLA

15–25 %

Dokumentation / Transition

5–15 %

Security / Datenschutz / Remote Access

5–10 %

Referenzen / personelle Besetzung

5–10 %

Diese Gewichtung ist eine Empfehlung; sie korrespondiert aber mit realen Vergaben. Wir empfehlen ausdrücklich eine trennscharfe Festlegung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots unter geeigneten Bietern.

Finanzmodell, Risiko und Implementierung

Wir rechnen den Business Case nicht nur über den Preis. Neben der direkten Preisverbesserung zählt die Reduktion von Prozesskosten, Schnittstellen, Nachträgen, Rechnungsvarianten und Ausfallkosten. Für das Vertrags-Controlling genügt ein kleines, aber diszipliniertes Modell. Öffentliche Beschaffungsdaten und Einkaufsbenchmarks zeigen, dass strukturierte Einkaufssteuerung vor allem dann wirkt, wenn Prozesse, Kosten und Organisation systematisch gemessen werden.

Finanzmodell – Variablen

Variable

Bedeutung

B

heutiger annualisierter Gesamtaufwand

A

adressierbarer Aufwand in Wave 1

p

direkte Preisreduktion in %

q

Prozesskosteneffekt in %

T

einmaliger Tender-/Transition-Aufwand

g

Preissteigerung alt p.a.

i

Preissteigerung neu p.a.

Finanzmodell – Formeln

Kennzahl

Formel

Brutto-Savings p.a.

A × p + B × q

Netto-Savings Jahr 1

A × p + B × q − T

TCO alt über n Jahre

Σ [B × (1+g)^t]

TCO neu über n Jahre

T + Σ [(B − A×p − B×q) × (1+i)^t]

Szenarien

Szenario

A/B

p

q

T

Worst

70 %

4 %

1,0 %

8 % von B

Expected

80 %

9 %

1,5 %

6 % von B

Best

85 %

14 %

2,5 %

5 % von B

Beispielrechnung mit B = 1.000.000 EUR

Kennzahl

Worst

Expected

Best

A

700.000

800.000

850.000

Preis-Savings

28.000

72.000

119.000

Prozess-Savings

10.000

15.000

25.000

Transition T

-80.000

-60.000

-50.000

Netto Jahr 1

-42.000

27.000

94.000

Netto Run-rate ab Jahr 2

38.000

87.000

144.000

Risiko- und Eskalationsmatrix

Risiko

Eintritt

Wirkung

Owner

Eskalation

Proprietärer Lock-in

hoch

hoch

Technik + Einkauf

Sponsor

Unklare Leistungsgrenzen

hoch

hoch

Technik

PMO

AGB-rechtlich schwache Klauseln

mittel

hoch

Recht

Sponsor

Remote-/Datenschutzrisiken

mittel

hoch

IT-Security / DSB

Geschäftsleitung

Betriebsunterbrechung beim Wechsel

mittel

sehr hoch

Technik

Krisenstab

Preisgleitklausel ohne Deckel

hoch

mittel

Finance + Einkauf

CFO

Subunternehmer-Intransparenz

mittel

hoch

Einkauf + IT-Security

Sponsor

Wir unterstreichen die fortbestehende Betreiberverantwortung und die daraus folgenden Haftungsrisiken. BSI verlangt für Outsourcing und Fernwartung klare Sicherheitsanforderungen und abgestimmte Schutzkonzepte. Art. 28 DSGVO und das BfDI-Muster machen Kontroll-, Nachweis-, TOM- und Rückgabe/Löschpflichten vertraglich zwingend.

Eskalationsstufen

Stufe

Auslöser

Reaktionszeit

Entscheidung

Operativ

drohender SLA-Verstoß

sofort / gleiche Servicezeit

Störungsbehebung

Teamleitung

wiederholte KPI-Abweichung

1 AT

Abhilfeplan

Management

Scope-/Preis-/Nachtragsstreit

3 AT

Vergleich / Freigabe

Executive

kritische Nichtleistung / Ausfall

sofort bis 5 AT

Sondermaßnahmen / Kündigungsprüfung

Implementierungsplan

Phase

Inhalt

Abnahmekriterium

Transition Design

Doku-, Rollen-, Zugangs- und Asset-Matrix

Übergabeliste freigegeben

Shadowing

neuer Dienstleister begleitet Altanbieter

kritische Abläufe demonstriert

Testphase

Ticketing, Eskalation, Notfall, Reporting

KPI-Messung funktioniert

Go-live

Vertragswechsel / Cut-over

kein ungeplanter Betriebsabbruch

Hypercare

4–8 Wochen engmaschige Steuerung

stabiles SLA-Niveau

Checkliste Kick-off

Prüffrage

Status

Sind alle Verträge annualisiert und vergleichbar?

[ ]

Sind Kündigungs- und Verlängerungsrechte verifiziert?

[ ]

Sind alle Assets/Anlagen listenfähig erfasst?

[ ]

Liegen SLA-Verstöße der letzten 12 Monate vor?

[ ]

Ist je Los die BATNA definiert?

[ ]

Sind AVV- und Security-Bedarf bewertet?

[ ]

Checkliste BAFO

Prüffrage

Status

Ist die Anlagenliste vollständig Vertragsbestandteil?

[ ]

Sind Credits, Abhilfe, Kündigung und Exit geregelt?

[ ]

Ist die Preisanpassung objektiv und gedeckelt?

[ ]

Sind Nebenkosten, Zuschläge und Ersatzteilaufschläge geregelt?

[ ]

Ist die Subunternehmerkette offengelegt?

[ ]

Ist die Transition mit Ressourcen und Terminen fixiert?

[ ]

Checkliste Vertragsabschluss

Prüffrage

Status

Sind alle Anlagen/Anhänge versioniert und freigegeben?

[ ]

Ist die AVV nach Art. 28 DSGVO beigefügt, falls erforderlich?

[ ]

Sind Remote-Zugriffe, Logging und Auditrechte geregelt?

[ ]

Sind Schlussinspektion und Übergabeprotokoll vorgesehen?

[ ]

Ist das Savings-Tracking im Controlling angelegt?

[ ]

Ist der Go-live-Termin mit Hypercare-Plan beschlossen?

[ ]