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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Dokumentationsrichtlinien: Struktur und Transparenz

Facility Management: "Wartungsverträge" » Wartungsverträge » Mustervertrag » Dokumentationsrichtlinien

EINE VOLLSTÄNDIGE UND PRÄZISE DOKUMENTATION DER WARTUNGSARBEITEN IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG UND RECHTSKONFORMITÄT

EINE VOLLSTÄNDIGE UND PRÄZISE DOKUMENTATION DER WARTUNGSARBEITEN IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG UND RECHTSKONFORMITÄT

Die Einhaltung von Dokumentationsrichtlinien gewährleistet Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten. Die Nutzung standardisierter Formate und Vorlagen erleichtert die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Dienstleistern. Regelmäßige Aktualisierungen und Überprüfungen der Wartungsdokumentation tragen zur Optimierung von Prozessen und zur Vermeidung von Fehlern bei.

Dokumentationsrichtlinien im Wartungsvertrag: Struktur und Nachvollziehbarkeit

Effiziente Dokumentationsrichtlinien im Facility Management

Es gelten die jeweils aktuellen allgemeinen und anlagenspezifischen Dokumentationsrichtlinien (KGR 460) des AG als vereinbart.
Wartung beinhaltet z.B. Prüfung und ggf. Austausch.

Förderung von Exzellenz und Transparenz

Der AG und der AN treffen sich zumindest jährlich zu Qualitätsgesprächen. Der Rhythmus kann vom AG je nach Bedarf festgelegt werden. Eine Weiterberechnung dieses Aufwandes vom AN an den AG ist ausgeschlossen.

Unmöglichkeit der Leistung im Facility Management

Der AN wird dem AG über die Fälle, in denen eine Leistung durch den AN nicht zu erbringen ist und erbracht werden kann, unverzüglich informieren und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung für die Aufrechterhaltung des Betriebes bleibt jedoch unabhängig hiervon bestehen.

Planungsänderungen im Facility Management

Der AG verpflichtet sich, den AN über Planungsänderungen zu informieren, welche die Leistungen bzw. den Leistungsumfang des AN betreffen.

Zugangskontrolle im Facility Management: Sicherheit und Effizienz

Der AG verpflichtet sich, dem AN im Rahmen seiner Leistungserfüllung ungehinderten Zugang zu den Objekten des Vertragsgegenstandes zu gewähren, soweit das Kerngeschäft des Kunden dieses zum jeweiligen Zeitpunkt zulässt. In diesem Zusammenhang wird der AG dafür Sorge tragen, dass den Mitarbeitern des AN alle notwendigen Zutrittsrechte gewährt werden.

Wasser- und Energieversorgung im Facility Management

Soweit möglich stellt der AG Wasser und elektrische Energie kostenlos zur Verfügung und gestattet die Benutzung der sanitären Einrichtungen.

Unterlagen im Facility Management: Organisation und Nachverfolgbarkeit

Der AG stellt dem AN rechtzeitig vor Vertragsbeginn alle - soweit vorhanden - zur Ausübung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Betriebs- und Instandhaltungsanleitungen, Anlagen- und Gerätebeschreibungen, Bestands- und Revisionspläne etc. zur Verfügung. Die Unterlagen werden vom AN sorgfältig verwaltet. Alle übergebenen und neu erstellten Unterlagen bleiben Eigentum des AG.