DIE EINBINDUNG EINES MODERATORS IN DEN VERTRAGSPROZESS KANN DAZU BEITRAGEN, EFFEKTIVE KOMMUNIKATION UND VERSTÄNDIGUNG ZWISCHEN DEN VERTRAGSPARTNERN ZU FÖRDERN
Ein neutraler Moderator unterstützt die Interessenvertretung beider Seiten und erleichtert die Erzielung eines Konsenses bei Vertragsverhandlungen. Durch professionelle Konfliktlösung und Vermittlung können mögliche Streitigkeiten und Missverständnisse im Wartungsvertrag vermieden werden. Die Erfahrung und Expertise eines Moderators können dazu beitragen, die Qualität und Klarheit der Vertragsvereinbarungen zu verbessern.
Moderator im Wartungsvertrag: Vermittler und Koordinator
Kompetente Moderation für strategische und operative Besprechungen
Im Falle der Nichteinigung über die Notwendigkeit der Konkretisierung und/oder Anpassung oder über deren Art und/oder Umfang auch nach einseitiger oder gegenseitiger schriftlicher Stellungnahme hat jede Partei Anspruch darauf, einen externen Moderator einzuschalten. Die Parteien einigen sich in einem Zeitraum von zwei Wochen auf einen Moderator.
Sachverständiger für technische Prüfungen
Sollte eine Einigung trotz Einschaltung des Moderators nicht erzielt werden, haben beide Parteien das Recht, die Handwerks- oder Ingenieurkammer Hamburg um Benennung eines Gutachters zu ersuchen, der abschließend entscheidet.
Kosten eines Moderators/Gutachters
Die Kosten eines Moderators und eines gegebenenfalls einzuschaltenden Gutachters sind zwischen den Parteien in dem Verhältnis aufzuteilen, dass sich bei entsprechender Anwendung von § 91a ZPO ergeben würde.
Gewährleistung im Facility Management
Die Haftung des AN ist mit Ausnahme von vorsätzlichen, grobfahrlässigen sowie das Leben, den Körper oder die Gesundheit einer Person schädigenden Handlungen dem Grunde und der Höhe nach auf die abgeschlossenen Versicherungen beschränkt.
Für die vom AN mit Zustimmung des AG gelieferten und/oder eingebauten Austauschteile beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, auf drehende Teile 3 Monate.
Für die Dienstleistung des AN beträgt die Gewährleistung 6 Monate.
Soweit der AN mit Nachunternehmern oder mit Lieferanten längere Gewährleistungsfristen vereinbart hat, tritt er bereits hiermit entsprechende Gewährleistungsansprüche für die Zeit nach Ablauf seiner Gewährleistungsfrist nach diesem Vertrag an den AG ab; dieser stimmt der Abtretung zu.
Der GU erklärt hiermit, dass sich durch Abschluss dieses Vertrages die Gewährleitungsfrist auf die Vertragsobjekte auf 5 Jahre nach behördliches Abnahme verlängert.
Eigentumsrechte/Urheberrechte
Der Auftraggeber entscheidet beim Ausbau von Teilen über deren Verbleib. Ersatzteile gehen nicht automatisch wieder in das Eigentum des AN über.
Vollständige Leistungserbringung im Facility Management
Der AN ist verantwortlich für die vollständige, vertragsgemäße Leistungserbringung, d. h. u. a. auch des eingesetzten Personals, deren Einweisung und ggf. Ausbildung.