VERTRAGSVERÄNDERUNGEN KÖNNEN IN WARTUNGSVERTRÄGEN NOTWENDIG SEIN, UM ÄNDERUNGEN IN DEN BEDÜRFNISSEN DES KUNDEN ODER DES LIEFERANTEN ZU BERÜCKSICHTIGEN
Die genauen Bedingungen und Verfahren für Vertragsveränderungen sollten klar definiert werden, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Änderungen im Wartungsvertrag sollten dokumentiert und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden, um die Verbindlichkeit und Klarheit zu gewährleisten.
Vertragsveränderungen im Wartungsvertrag: Flexibilität für dynamische Anforderungen
Einstellung der Wartung aus betrieblichen Gründen
Muss aus betrieblichen oder haushaltsrechtlichen Gründen die Wartung eingestellt werden (z.B. bei Anlagenstillegung), besteht kein Anspruch auf Zahlung der Vergütung aus diesem Vertragsverhältnis.
Anpassung von Verträgen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren. AGB des Auftragnehmers sind ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel in Wartungsverträgen
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit unverzüglich zu beheben bzw. die Lücke zu füllen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, wenn sie die Teilnichtigkeit oder die Lücke bedacht hätten.
Schlussbestimmungen im Wartungsvertrag
Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Abreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und / oder Ergänzungen und / oder Abreden des Vertrages bedürfen der Schriftform. Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, ist dieses Schriftformerfordernis nur schriftlich abdingbar. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Die Schriftform gilt auch für diese Klausel.
Geltendes Recht im Facility Management
Dieser Vertrag sowie die zu seiner Durchführung geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Etwaige Geschäftsbedingungen des AN sind ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist ______.
Festlegung des Vertragsdatums