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EINE RECHNUNG IM RAHMEN EINES WARTUNGSVERTRAGS MUSS BESTIMMTE ANGABEN ENTHALTEN, WIE BEISPIELSWEISE DIE VERTRAGSNUMMER

EINE RECHNUNG IM RAHMEN EINES WARTUNGSVERTRAGS MUSS BESTIMMTE ANGABEN ENTHALTEN, WIE BEISPIELSWEISE DIE VERTRAGSNUMMER

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, je nach vereinbarter Regelung im Vertrag. Bei offenen Forderungen kann der Dienstleister Mahnungen verschicken oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Änderungen im Vertragsumfang müssen in der Rechnungsstellung berücksichtigt werden, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten.

Leistungsfrequenz in Wartungsverträgen

Leistungsfrequenz

Die Leistungsfrequenz beträgt mindestens sechs Wartungen entsprechend Arbeitskarte und eine Meisterinspektion im Jahr.

Ausführung der Leistung

Der AN führt die Leistungen nach den jeweils anerkannten Instandhaltungsmethoden auf Basis der abgestimmten Wartungspläne und Arbeitskarten aus. Der AN berücksichtigt dabei die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der für Aufzüge und Fahrtreppen geltenden DIN- und UVV-Vorschriften, insbesondere die DIN EN 13015 zur Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen.

Der AN setzt geschulte Servicetechniker ein und hält Werkzeuge und Messgeräte bereit, die für die Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlich sind.

Reaktionszeiten

Die Arbeitsaufnahme erfolgt nach Eingang der Störungsmeldung innerhalb von 20/45 Minuten.

Der AN unterhält einen 24 Stunden Not- und Stördienst. Einsätze werden im Rahmen der Vollwartung vom AG nicht separat vergütet. Die Vorhaltung des Notdienstes ist für den AG kostenfrei.

Für die Qualität der Störungsbehebung ist die Einhaltung von Reaktionszeiten entscheidend. Unter Reaktionszeit wird der Zeitraum zwischen Ausgehen der Störungsmeldung (beim AG) bis zum Eintreffen des Servicemonteurs (des AN) und Beginn der Instandsetzungsmaßnahme verstanden (Der Servicemonteur hat sich beim AG an- und abzumelden). Die Störmeldungen laufen auf zentrale Punkte des AG/AN auf und werden telefonisch oder elektronisch an den AN weitergeleitet. Der AN verfügt über einen Bereitschaftsdienst der an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, erreichbar ist.

Lagervorschlagsliste

Der AN erarbeitet innerhalb von drei Monaten ab Auftragserteilung eine Lagervorschlagsliste für Ersatzteile und stimmt den Mindestlagerbestand mit dem AG ab.

Personalauswahl

Der AN verpflichtet sich, für die Erbringung der beauftragten Leistungen ausschließlich eigenes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das den qualitätsgerechten Erfolg der Vertragsleistungen sicherstellt. Das Kerngeschäft des AG im Objekt darf durch die Vertragsleistungen nicht beeinträchtigt werden.

Einsatz ausländischer Arbeitskräfte

Bei Einsatz ausländischer Arbeitskräfte ist zu gewährleisten, dass die Arbeitskraft in der Lage ist Warnhinweise und Betriebsanleitungen in der deutschen Sprache zu lesen und zu verstehen. Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist auf Verlangen des AG jederzeit vorzuweisen.

Zuwiderhandlungen

Wiederholte Zuwiderhandlungen berechtigen den AG, nach vorheriger schriftlicher Abmahnung das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu lösen und Schadensersatz zu fordern.