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Nachunternehmermanagement

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Nachunternehmermanagement im Wartungsvertragsmanagement mit geregelter Steuerung externer Dienstleister

Der Vertragspartner bleibt verantwortlich – auch wenn andere Unternehmen tatsächlich arbeiten

Wartungsdienstleister greifen bei spezialisierten Anlagen häufig auf Nachunternehmer zurück. Das kann fachlich sinnvoll sein, beispielsweise wenn Herstellerkompetenz oder besondere Qualifikationen benötigt werden.

Für den Auftraggeber entsteht dabei jedoch eine zusätzliche Steuerungsebene.

Die Microsite regelt Nachunternehmer bereits in einzelnen Vertragsmustern und stellt klar, dass der Hauptauftragnehmer für die Vertragserfüllung verantwortlich bleibt. Eine eigenständige Managementseite bietet sich dennoch an.

Nachunternehmermanagement im Wartungsvertrag systematisch steuern

Transparenz über tatsächlich eingesetzte Unternehmen schaffen

Der Auftraggeber sollte wissen, welche Leistungen der Vertragspartner selbst erbringt und welche Leistungen durch Dritte ausgeführt werden.

Besonders relevant ist dies bei:

  • kritischen Anlagen,

  • sicherheitsrelevanten Arbeiten,

  • Zugang zu sensiblen Bereichen,

  • Daten- oder Systemzugriffen.

Die tatsächliche Leistungskette sollte nachvollziehbar bleiben.

Zustimmungspflichten sinnvoll festlegen

Nicht jeder kurzfristige Spezialist benötigt zwangsläufig einen umfangreichen Genehmigungsprozess.

Für wesentliche Leistungsbestandteile kann jedoch eine vorherige Zustimmung sinnvoll sein.

Der Vertrag sollte definieren:

  • welche Nachunternehmer bereits freigegeben sind,

  • wann neue Unternehmen angezeigt werden müssen,

  • wann eine Zustimmung erforderlich ist.

Qualifikation durchgängig sicherstellen

Die Beauftragung eines Nachunternehmers darf nicht dazu führen, dass vereinbarte Qualifikationsanforderungen abgesenkt werden.

Der Hauptauftragnehmer sollte nachweisen können, dass eingesetztes Personal die für seine Tätigkeit erforderliche Kompetenz besitzt.

Sicherheitsanforderungen weitergeben

Zutrittsregeln, Arbeitsschutz, Unterweisungen und Permit-to-Work-Prozesse gelten unabhängig davon, ob das Personal direkt beim Hauptauftragnehmer beschäftigt ist.

Der Vertragspartner muss deshalb seine Nachunternehmen in diese Vorgaben integrieren.

Dokumentationsstandard vereinheitlichen

Ein häufiges praktisches Problem entsteht, wenn jeder Nachunternehmer eigene Serviceberichte verwendet.

Der Hauptauftragnehmer sollte sicherstellen, dass auch fremd erbrachte Leistungen in dem vom Auftraggeber geforderten Daten- und Dokumentationsstandard zurückgemeldet werden.

Kommunikationsweg klar halten

Der Auftraggeber sollte nicht für jede technische Frage selbst mehrere Nachunternehmen koordinieren müssen.

Grundsätzlich bleibt der Hauptauftragnehmer zentraler Ansprechpartner.

Direkte Fachkommunikation kann sinnvoll sein, die vertragliche Steuerung sollte dadurch jedoch nicht unklar werden.

Herstellerabhängigkeiten erkennen

Bei manchen Anlagen entsteht eine Kette aus Wartungsdienstleister und zwingend benötigtem Hersteller- oder Spezialunternehmen.

Diese Abhängigkeit sollte transparent sein.

So kann der Auftraggeber früh erkennen, wo Wettbewerb tatsächlich eingeschränkt ist.

Leistung der Nachunternehmer in KPI einbeziehen

SLA und Qualität sollten für die gesamte Leistungskette gelten.

Der Hauptauftragnehmer kann sich bei Verzögerungen nicht darauf zurückziehen, dass sein Nachunternehmer nicht verfügbar war.

Wechsel kontrollieren

Wird während der Vertragslaufzeit ein wichtiger Nachunternehmer ersetzt, sollte geprüft werden, ob Qualifikation und Leistungsfähigkeit weiterhin gewährleistet sind.

Eine Verantwortungskette statt vieler Einzelbeziehungen

Nachunternehmermanagement hat deshalb ein klares Ziel:

Der Auftraggeber soll von Spezialkompetenz profitieren können, ohne die Transparenz über Verantwortung, Qualifikation, Sicherheit und Leistung zu verlieren.

Der Hauptauftragnehmer bleibt dabei die zentrale vertragliche Steuerungsinstanz und muss sicherstellen, dass die vereinbarte Qualität entlang seiner gesamten Leistungskette eingehalten wird.