Wartungsvertrag: Gefährdungsbeurteilung
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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wartungsverträge
Wartungsverträge regeln in vielen Betrieben die regelmäßige Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Maschinen, Anlagen, Geräten und Gebäudekomponenten. Dabei werden Sicherheits- und Gesundheitsaspekte häufig nicht ausreichend berücksichtigt, was zu Sicherheitslücken oder Haftungsproblemen führen kann. Nachfolgend eine unspezifische Gefährdungsbeurteilung (GBU), die wichtige Arbeitsschutzthemen zu Wartungsverträgen im Facility Management (FM) einschließt. Eine verbindlich geregelte und sicherheitsbewusste Ausgestaltung von Wartungsverträgen gewährleistet nicht nur den reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb der zu wartenden Anlagen, sondern schützt auch alle Beteiligten vor Unfällen, Konflikten und Haftungsrisiken. Werden in der Gefährdungsbeurteilung frühzeitig die relevanten Gefahren und Vermeidungsmaßnahmen identifiziert und vertraglich fixiert, so entsteht ein transparentes und wirksames Sicherheitskonzept, das interne wie externe Wartungsteams zuverlässig in die betrieblichen Abläufe integriert.
Einleitung und Zielsetzung
Ziel einer GBU ist es, Arbeitssicherheitsrisiken bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erfassen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dies schließt insbesondere die vertragliche Absicherung der Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Unterweisungen und Meldesysteme ein, um Unfälle und Fehlfunktionen zu vermeiden. Sowohl interne Teams als auch externe Dienstleister können davon betroffen sein.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§5\S 5 ArbSchG: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Tätigkeiten.
§8\S 8 ArbSchG: Zusammenarbeit bei Fremdfirmen (Fremdfirmenmanagement).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt sichere Verwendung und regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln.
Überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge, Kompressoren) unterliegen festgelegten Prüfzyklen.
Elektrische Risiken
Unzureichende Freischaltung oder Kennzeichnung (Lockout-Tagout) bei Wartung elektrischer Anlagen → Stromschlaggefahr, Kurzschluss.
Fehlende Fachexpertise (Elektrofachkraft) oder unsachgemäße Reparatur erhöht Unfallrisiko.
Mechanische Gefahren
Rotierende oder bewegliche Teile (Ventile, Antriebe), Quetsch- und Scherstellen an Maschinen.
Ungeplantes Anfahren von Anlagen bei mangelnder Koordination.
Absturz-, Stolper- und Rutschgefahr
Arbeiten in Höhen (Dach, Plattformen), mangelnde Absturzsicherung oder rutschige Untergründe.
Stolperfallen (Kabel, Werkzeug) bei Wartungen im Betrieb.
Zeitdruck und Organisationsmängel
Eng getaktete Wartungsfenster, parallele Aktivitäten mit anderen Firmen oder Abteilungen → Stress, Sicherheitsdefizite, mangelnde Abstimmung.
Detaillierte Beschreibung der Wartungsgegenstände
Was? Anhang zum Vertrag mit Liste aller relevanten Anlagen (Standort, Hersteller, Wartungsintervalle).
Warum? Erleichtert gezielte Gefährdungsermittlung für jedes Objekt.
Konkrete Prüf- und Wartungsintervalle
Was? Festlegung von Intervallen, basierend auf Herstellerempfehlungen und gesetzlichen Vorgaben (z. B. BetrSichV, DGUV-Vorschriften).
Warum? Verhindert Überschneidungen, Verspätungen oder Ausfälle.
Anforderung an Dokumentation
Was? Wartungs- und Prüfprotokolle (Datum, ausgeführte Arbeiten, Messwerte, Unterschrift).
Warum? Nachvollziehbarkeit, z. B. bei Zwischenfällen oder Audits, minimiert Haftungsrisiko.
Umgang mit Abweichungen und Mängeln
Was? Verpflichtung, sicherheitsrelevante Mängel sofort an den Auftraggeber zu melden, Arbeit ggf. zu unterbrechen. Kostenregelung.
Warum? Erhöht Reaktionsschnelligkeit, vermeidet Ausweitung des Schadens.
Verantwortlichkeiten und Qualifikationen
Was? Vertragliche Pflicht, nur geschultes und befähigtes Personal einzusetzen (Elektrofachkraft, befähigte Person). Ggf. Vorlage von Zertifikaten.
Warum? Sichert fachgerechte und sichere Wartungsarbeiten.
Unterweisungen und PSA
Was? Wer stellt PSA (z. B. Helm, Schutzbrille), wer unterweist Personal, Nachweisführung, Häufigkeit der Unterweisungen.
Warum? Verhindert Missverständnisse, sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards.
Melde- und Eskalationswege
Was? Verbindliche Kontaktkette bei Unfällen, Störungen, Sicherheitsverstößen. Ggf. Benennung eines HSE-Koordinators.
Warum? Schnelle Reaktion auf sicherheitskritische Situationen, klare Verantwortungsverteilung.
Permit-to-work / Erlaubnisscheinverfahren
Was? Bei hochgefährlichen Arbeiten (z. B. Schweißen in brandgefährdeten Bereichen, Arbeiten in beengten Räumen) wird ein Erlaubnisschein nötig.
Warum? Verhindert unkontrollierte Arbeiten ohne Sicherheitsfreigabe
Technische Maßnahmen
Lockout-Tagout-Systeme, Sicherheitsabschaltungen, Not-Aus, Abdeckungen und Schutzeinrichtungen an Maschinen.
Hilfsgeräte zur ergonomischen Handhabung (z. B. Hubtische, Lastaufnahmemittel).
Organisatorische Maßnahmen
Klar definierte Wartungsintervalle, Zeitpläne, Abstimmungsprozesse mit Produktion/Betrieb zur Minimierung von Parallelaktivitäten.
Fremdfirmenmanagement: Sicherheitsanweisungen, Zugangsberechtigungen, Genehmigungspflicht für riskante Arbeiten.
Ja, eine Gefährdungsbeurteilung für Wartungsverträge ist zwingend erforderlich
Da Wartungsarbeiten erhebliche Risiken (elektrisch, mechanisch, Zeitdruck, Fremdfirmenmanagement) bergen, muss ihre sichere Durchführung vertraglich abgesichert sein.
Typische Risiken
Unklare Zuständigkeiten, mangelnde Abstimmung, fehlende Befähigung, fehlende PSA, Stress/ Zeitdruck, Fehler bei Abschaltungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen.