Wartungsvertrag: Gefährdungsbeurteilung
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 Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wartungsverträge
Wartungsverträge regeln in vielen Betrieben die regelmäßige Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Maschinen, Anlagen, Geräten und Gebäudekomponenten. Dabei werden Sicherheits- und Gesundheitsaspekte häufig nicht ausreichend berücksichtigt, was zu Sicherheitslücken oder Haftungsproblemen führen kann. Nachfolgend eine unspezifische Gefährdungsbeurteilung (GBU), die wichtige Arbeitsschutzthemen zu Wartungsverträgen im Facility Management (FM) einschließt. Eine verbindlich geregelte und sicherheitsbewusste Ausgestaltung von Wartungsverträgen gewährleistet nicht nur den reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb der zu wartenden Anlagen, sondern schützt auch alle Beteiligten vor Unfällen, Konflikten und Haftungsrisiken. Werden in der Gefährdungsbeurteilung frühzeitig die relevanten Gefahren und Vermeidungsmaßnahmen identifiziert und vertraglich fixiert, so entsteht ein transparentes und wirksames Sicherheitskonzept, das interne wie externe Wartungsteams zuverlässig in die betrieblichen Abläufe integriert.
Einleitung und Zielsetzung
Ziel einer GBU ist es, Arbeitssicherheitsrisiken bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erfassen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dies schließt insbesondere die vertragliche Absicherung der Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Unterweisungen und Meldesysteme ein, um Unfälle und Fehlfunktionen zu vermeiden. Sowohl interne Teams als auch externe Dienstleister können davon betroffen sein.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- §5\S 5 ArbSchG: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Tätigkeiten. 
- §8\S 8 ArbSchG: Zusammenarbeit bei Fremdfirmen (Fremdfirmenmanagement). 
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Regelt sichere Verwendung und regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln. 
- Überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge, Kompressoren) unterliegen festgelegten Prüfzyklen. 
Elektrische Risiken
- Unzureichende Freischaltung oder Kennzeichnung (Lockout-Tagout) bei Wartung elektrischer Anlagen → Stromschlaggefahr, Kurzschluss. 
- Fehlende Fachexpertise (Elektrofachkraft) oder unsachgemäße Reparatur erhöht Unfallrisiko. 
Mechanische Gefahren
- Rotierende oder bewegliche Teile (Ventile, Antriebe), Quetsch- und Scherstellen an Maschinen. 
- Ungeplantes Anfahren von Anlagen bei mangelnder Koordination. 
Absturz-, Stolper- und Rutschgefahr
- Arbeiten in Höhen (Dach, Plattformen), mangelnde Absturzsicherung oder rutschige Untergründe. 
- Stolperfallen (Kabel, Werkzeug) bei Wartungen im Betrieb. 
Zeitdruck und Organisationsmängel
- Eng getaktete Wartungsfenster, parallele Aktivitäten mit anderen Firmen oder Abteilungen → Stress, Sicherheitsdefizite, mangelnde Abstimmung. 
Detaillierte Beschreibung der Wartungsgegenstände
- Was? Anhang zum Vertrag mit Liste aller relevanten Anlagen (Standort, Hersteller, Wartungsintervalle). 
- Warum? Erleichtert gezielte Gefährdungsermittlung für jedes Objekt. 
Konkrete Prüf- und Wartungsintervalle
- Was? Festlegung von Intervallen, basierend auf Herstellerempfehlungen und gesetzlichen Vorgaben (z. B. BetrSichV, DGUV-Vorschriften). 
- Warum? Verhindert Überschneidungen, Verspätungen oder Ausfälle. 
Anforderung an Dokumentation
- Was? Wartungs- und Prüfprotokolle (Datum, ausgeführte Arbeiten, Messwerte, Unterschrift). 
- Warum? Nachvollziehbarkeit, z. B. bei Zwischenfällen oder Audits, minimiert Haftungsrisiko. 
Umgang mit Abweichungen und Mängeln
- Was? Verpflichtung, sicherheitsrelevante Mängel sofort an den Auftraggeber zu melden, Arbeit ggf. zu unterbrechen. Kostenregelung. 
- Warum? Erhöht Reaktionsschnelligkeit, vermeidet Ausweitung des Schadens. 
Verantwortlichkeiten und Qualifikationen
- Was? Vertragliche Pflicht, nur geschultes und befähigtes Personal einzusetzen (Elektrofachkraft, befähigte Person). Ggf. Vorlage von Zertifikaten. 
- Warum? Sichert fachgerechte und sichere Wartungsarbeiten. 
Unterweisungen und PSA
- Was? Wer stellt PSA (z. B. Helm, Schutzbrille), wer unterweist Personal, Nachweisführung, Häufigkeit der Unterweisungen. 
- Warum? Verhindert Missverständnisse, sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards. 
Melde- und Eskalationswege
- Was? Verbindliche Kontaktkette bei Unfällen, Störungen, Sicherheitsverstößen. Ggf. Benennung eines HSE-Koordinators. 
- Warum? Schnelle Reaktion auf sicherheitskritische Situationen, klare Verantwortungsverteilung. 
Permit-to-work / Erlaubnisscheinverfahren
- Was? Bei hochgefährlichen Arbeiten (z. B. Schweißen in brandgefährdeten Bereichen, Arbeiten in beengten Räumen) wird ein Erlaubnisschein nötig. 
- Warum? Verhindert unkontrollierte Arbeiten ohne Sicherheitsfreigabe 
Technische Maßnahmen
- Lockout-Tagout-Systeme, Sicherheitsabschaltungen, Not-Aus, Abdeckungen und Schutzeinrichtungen an Maschinen. 
- Hilfsgeräte zur ergonomischen Handhabung (z. B. Hubtische, Lastaufnahmemittel). 
Organisatorische Maßnahmen
- Klar definierte Wartungsintervalle, Zeitpläne, Abstimmungsprozesse mit Produktion/Betrieb zur Minimierung von Parallelaktivitäten. 
- Fremdfirmenmanagement: Sicherheitsanweisungen, Zugangsberechtigungen, Genehmigungspflicht für riskante Arbeiten. 
Ja, eine Gefährdungsbeurteilung für Wartungsverträge ist zwingend erforderlich
- Da Wartungsarbeiten erhebliche Risiken (elektrisch, mechanisch, Zeitdruck, Fremdfirmenmanagement) bergen, muss ihre sichere Durchführung vertraglich abgesichert sein. 
Typische Risiken
- Unklare Zuständigkeiten, mangelnde Abstimmung, fehlende Befähigung, fehlende PSA, Stress/ Zeitdruck, Fehler bei Abschaltungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen. 
