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Wartungsvertrag: Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wartungsverträge

Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Wartungsverträge

Wartungsverträge regeln in vielen Betrieben die regelmäßige Wartung, Prüfung und Instandhaltung von Maschinen, Anlagen, Geräten und Gebäudekomponenten. Dabei werden Sicherheits- und Gesundheitsaspekte häufig nicht ausreichend berücksichtigt, was zu Sicherheitslücken oder Haftungsproblemen führen kann. Nachfolgend eine unspezifische Gefährdungsbeurteilung (GBU), die wichtige Arbeitsschutzthemen zu Wartungsverträgen im Facility Management (FM) einschließt. Eine verbindlich geregelte und sicherheitsbewusste Ausgestaltung von Wartungsverträgen gewährleistet nicht nur den reibungslosen und gesetzeskonformen Betrieb der zu wartenden Anlagen, sondern schützt auch alle Beteiligten vor Unfällen, Konflikten und Haftungsrisiken. Werden in der Gefährdungsbeurteilung frühzeitig die relevanten Gefahren und Vermeidungsmaßnahmen identifiziert und vertraglich fixiert, so entsteht ein transparentes und wirksames Sicherheitskonzept, das interne wie externe Wartungsteams zuverlässig in die betrieblichen Abläufe integriert.

Einleitung und Zielsetzung

Ziel einer GBU ist es, Arbeitssicherheitsrisiken bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu erfassen, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Dies schließt insbesondere die vertragliche Absicherung der Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Unterweisungen und Meldesysteme ein, um Unfälle und Fehlfunktionen zu vermeiden. Sowohl interne Teams als auch externe Dienstleister können davon betroffen sein.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • §5\S 5 ArbSchG: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung für sämtliche Tätigkeiten.

  • §8\S 8 ArbSchG: Zusammenarbeit bei Fremdfirmen (Fremdfirmenmanagement).

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Regelt sichere Verwendung und regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln.

  • Überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge, Kompressoren) unterliegen festgelegten Prüfzyklen.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtung zu systematischer Gefährdungsermittlung und Schutzmaßnahmen.

  • Je nach Wartungsobjekt können weitere Regeln greifen (z. B. DGUV Vorschrift 68 für Flurförderzeuge, DGUV Vorschrift 4 für elektrische Anlagen).

Fremdfirmenmanagement

  • Gemäß ArbSchG und DGUV-Vorschriften: Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu Sicherheitsfragen, v. a. wenn Arbeiten parallel zum regulären Betrieb stattfinden.

Elektrische Risiken

  • Unzureichende Freischaltung oder Kennzeichnung (Lockout-Tagout) bei Wartung elektrischer Anlagen → Stromschlaggefahr, Kurzschluss.

  • Fehlende Fachexpertise (Elektrofachkraft) oder unsachgemäße Reparatur erhöht Unfallrisiko.

Mechanische Gefahren

  • Rotierende oder bewegliche Teile (Ventile, Antriebe), Quetsch- und Scherstellen an Maschinen.

  • Ungeplantes Anfahren von Anlagen bei mangelnder Koordination.

Absturz-, Stolper- und Rutschgefahr

  • Arbeiten in Höhen (Dach, Plattformen), mangelnde Absturzsicherung oder rutschige Untergründe.

  • Stolperfallen (Kabel, Werkzeug) bei Wartungen im Betrieb.

Zeitdruck und Organisationsmängel

  • Eng getaktete Wartungsfenster, parallele Aktivitäten mit anderen Firmen oder Abteilungen → Stress, Sicherheitsdefizite, mangelnde Abstimmung.

Fehlende PSA oder Qualifikation

  • Unsachgemäße Nutzung von PSA (Helm, Handschuhe, Gurt) oder unzureichende Ausbildung (z. B. kein Staplerschein, kein Schweißschein).

  • Externe Dienstleister ohne Nachweis der Befähigung.

Umgang mit Gefahrstoffen

  • Bei Wartung: Schmiermittel, Reinigungsmittel, Hydrauliköle, ggf. Kühlmittel → Haut- oder Atemwegsreizungen, Brandgefahr.

Detaillierte Beschreibung der Wartungsgegenstände

  • Was? Anhang zum Vertrag mit Liste aller relevanten Anlagen (Standort, Hersteller, Wartungsintervalle).

  • Warum? Erleichtert gezielte Gefährdungsermittlung für jedes Objekt.

Konkrete Prüf- und Wartungsintervalle

  • Was? Festlegung von Intervallen, basierend auf Herstellerempfehlungen und gesetzlichen Vorgaben (z. B. BetrSichV, DGUV-Vorschriften).

  • Warum? Verhindert Überschneidungen, Verspätungen oder Ausfälle.

Anforderung an Dokumentation

  • Was? Wartungs- und Prüfprotokolle (Datum, ausgeführte Arbeiten, Messwerte, Unterschrift).

  • Warum? Nachvollziehbarkeit, z. B. bei Zwischenfällen oder Audits, minimiert Haftungsrisiko.

Umgang mit Abweichungen und Mängeln

  • Was? Verpflichtung, sicherheitsrelevante Mängel sofort an den Auftraggeber zu melden, Arbeit ggf. zu unterbrechen. Kostenregelung.

  • Warum? Erhöht Reaktionsschnelligkeit, vermeidet Ausweitung des Schadens.

Verantwortlichkeiten und Qualifikationen

  • Was? Vertragliche Pflicht, nur geschultes und befähigtes Personal einzusetzen (Elektrofachkraft, befähigte Person). Ggf. Vorlage von Zertifikaten.

  • Warum? Sichert fachgerechte und sichere Wartungsarbeiten.

Unterweisungen und PSA

  • Was? Wer stellt PSA (z. B. Helm, Schutzbrille), wer unterweist Personal, Nachweisführung, Häufigkeit der Unterweisungen.

  • Warum? Verhindert Missverständnisse, sorgt für einheitliche Sicherheitsstandards.

Melde- und Eskalationswege

  • Was? Verbindliche Kontaktkette bei Unfällen, Störungen, Sicherheitsverstößen. Ggf. Benennung eines HSE-Koordinators.

  • Warum? Schnelle Reaktion auf sicherheitskritische Situationen, klare Verantwortungsverteilung.

Permit-to-work / Erlaubnisscheinverfahren

  • Was? Bei hochgefährlichen Arbeiten (z. B. Schweißen in brandgefährdeten Bereichen, Arbeiten in beengten Räumen) wird ein Erlaubnisschein nötig.

  • Warum? Verhindert unkontrollierte Arbeiten ohne Sicherheitsfreigabe

Sanktionen bei Sicherheitsverstößen

  • Was? vertragliche Klauseln, die Abmahnungen, Vertragsstrafen oder Kündigung vorsehen, falls Auftragnehmer systematisch Sicherheitsvorschriften verletzt.

  • Warum? Erhöhung der Verbindlichkeit und Konsequenz zur Einhaltung des Arbeitsschutzes.

Integration ins betriebliche Managementsystem

  • Was? Auftragnehmer erkennt betriebliche Managementsysteme (z. B. ISO 45001) an, nimmt an Schulungen/Audits teil.

  • Warum? Erleichtert koordinierte GBU, Audits, kontinuierliche Verbesserung.

Technische Maßnahmen

  • Lockout-Tagout-Systeme, Sicherheitsabschaltungen, Not-Aus, Abdeckungen und Schutzeinrichtungen an Maschinen.

  • Hilfsgeräte zur ergonomischen Handhabung (z. B. Hubtische, Lastaufnahmemittel).

Organisatorische Maßnahmen

  • Klar definierte Wartungsintervalle, Zeitpläne, Abstimmungsprozesse mit Produktion/Betrieb zur Minimierung von Parallelaktivitäten.

  • Fremdfirmenmanagement: Sicherheitsanweisungen, Zugangsberechtigungen, Genehmigungspflicht für riskante Arbeiten.

Personelle Maßnahmen

  • Schulungen (z. B. Bedienung, PSA, Erste Hilfe), kompetente Koordination, PSA-Pflicht (Helm, Handschuhe, Gehörschutz etc.).

  • Regelmäßige Unterweisungen, Prüfungen der Kenntnisse (z. B. Elektrofachkräfte).

Dokumentation und Kontrolle

  • Wartungsberichte, Prüfzertifikate, Mängellisten, Nachweispflichten.

  • Regelmäßige interne und externe Audits, Begehungen, Abnahmeprotokolle bei Abschluss der Wartung.

Periodische Prüfung

  • Mindestens jährlich, bei Vertragsverlängerung, bei Änderungen am Wartungsgegenstand oder nach Unfällen/Besonderheiten.

  • Einbeziehen von Unfallstatistiken, Feedback der Mitarbeitenden/ Dienstleister.

Kontinuierliche Verbesserung

  • Erkenntnisse aus Störfällen, Audits und Praktikabilität der Sicherheitsklauseln fließen in neue Vertragsversionen ein.

  • Anpassung an geänderte rechtliche Vorgaben (z. B. DGUV, BetrSichV).

Ja, eine Gefährdungsbeurteilung für Wartungsverträge ist zwingend erforderlich

  • Da Wartungsarbeiten erhebliche Risiken (elektrisch, mechanisch, Zeitdruck, Fremdfirmenmanagement) bergen, muss ihre sichere Durchführung vertraglich abgesichert sein.

Rechtliche Grundlage

  • ArbSchG, BetrSichV, DGUV-Vorschriften, Fremdfirmenmanagement-Regelungen.

Typische Risiken

  • Unklare Zuständigkeiten, mangelnde Abstimmung, fehlende Befähigung, fehlende PSA, Stress/ Zeitdruck, Fehler bei Abschaltungen oder beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Empfohlene Vertragsinhalte

  • Detaillierte Beschreibung der zu wartenden Anlagen, feste Wartungsintervalle, Dokumentationspflichten, Eskalationsmechanismen bei Mängeln, PSA-Verantwortung, Sanktionen bei Verstößen, Permit-to-work bei gefährlichen Tätigkeiten, Einbindung in Managementsystem.

Mehrwert

  • Minimierung von Unfällen, Schäden und Haftungsrisiken, reibungslose Wartungsvorgänge, klare Rollenverteilung, rechtliche Sicherheit und bessere Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.