DIE PLANUNG UND KOORDINATION VON WARTUNGSARBEITEN ERFORDERT FLEXIBILITÄT UND EFFIZIENZ, UM BETRIEBSABLÄUFE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN
Eindeutige Regelungen zur Terminfindung und -anpassung sind unerlässlich, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Dienstleister zu optimieren. Frühzeitige Kommunikation bei notwendigen Terminänderungen minimiert das Risiko von Verzögerungen und möglichen Mehrkosten. Die Berücksichtigung von saisonalen Schwankungen und branchenspezifischen Anforderungen ermöglicht eine angepasste Wartungsplanung.
Termine und Flexibilität: Schlüsselaspekte erfolgreicher Planung
Jährlicher Statusbericht und Wartungsmaßnahmen für Aufzugssysteme
Fristen und Flexibilität bei der Wartung von Aufzugssystemen
Der AN informiert den Auftraggeber rechtzeitig über den Zeitpunkt der nächsten geplanten Wartung und stimmt den Termin mit diesem ab.
Der AN beseitigt Betriebsstörungen der Aufzugsanlage(n) auch außerhalb dieser Zeiten rund um die Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen. Mehrarbeitszuschläge und sonstige Notbereitschaftspauschalen werden nicht berechnet.
Verfügbarkeit von Aufzugssystemen und Ausgleichsregelungen
Der AN sagt dem Auftraggeber eine Verfügbarkeit je Aufzugsanlage von maximal 2 Betriebsstörungen über das jeweilige Kalenderjahr zu.
Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Kann der Dienstleister die zugesagte Verfügbarkeit nicht einhalten, erhält der Auftraggeber im Folgejahr eine Gutschrift in Höhe von 10% der nach diesem Vertrag in Rechnung gestellten Jahresvergütung der betroffenen Aufzugsanlage.
Verpflichtung zur vollständigen Leistungserbringung
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle aufgeführten und dazugehörenden Anlagen, Baugruppen, Bauelemente, Steuerungen, usw. in die Instandhaltung einbezogen werden.
Brandschutzmaßnahmen und Kabelmanagement
Brandschottungen sind gleichwertig wiederherzustellen. Z.B. die DIN 4102 , VDI 3819 , VDS 2226 und die Brandschutzordnung nach DIN 18096 des AG (Teil A und B sind einzuhalten.
Nicht mehr benötigte Kabelanlagen sind nach Rücksprache mit dem AG rückzubauen (Brandlast).
Wartungsplan und Störungsbehebung
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Wartungsplan vorzulegen und schriftlich freigeben zu lassen. Einzelabrufe werden innerhalb einer Woche erledigt. Die Störungsbeseitigung wird separat geregelt.
Umfang der Leistungserbringung und Betriebsaufrechterhaltung
Die Leistungspflicht umfasst alle Tätigkeiten gemäß dieses Vertrages und aller Vertragsanlage, wie diese insbesondere in den Arbeitskarten und Herstellerangaben vorgegeben sind., insbesondere die laufende Überprüfung, Wartung und Instandsetzung der im Vertrag aufgeführten Anlagen bei denen Betriebsbehinderungen stets vermieden werden sollen. Dazu gehören z.B. gründliche Prüfung und betriebsgerechte Kontrollen aller der Zweckbestimmung dienenden und die Betriebssicherheit gewährleistenden Maschinen-, Konstruktions-, Funktions-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Dokumentationstätigkeiten.