Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Optimierte Terminplanung und Flexibilität im FM

Facility Management: "Wartungsverträge" » Wartungsverträge » Mustervertrag » Termine und Flexibilität

DIE PLANUNG UND KOORDINATION VON WARTUNGSARBEITEN ERFORDERT FLEXIBILITÄT UND EFFIZIENZ, UM BETRIEBSABLÄUFE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN

DIE PLANUNG UND KOORDINATION VON WARTUNGSARBEITEN ERFORDERT FLEXIBILITÄT UND EFFIZIENZ, UM BETRIEBSABLÄUFE NICHT ZU BEEINTRÄCHTIGEN

Eindeutige Regelungen zur Terminfindung und -anpassung sind unerlässlich, um die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Dienstleister zu optimieren. Frühzeitige Kommunikation bei notwendigen Terminänderungen minimiert das Risiko von Verzögerungen und möglichen Mehrkosten. Die Berücksichtigung von saisonalen Schwankungen und branchenspezifischen Anforderungen ermöglicht eine angepasste Wartungsplanung.

Termine und Flexibilität: Schlüsselaspekte erfolgreicher Planung

Jährlicher Statusbericht und Wartungsmaßnahmen für Aufzugssysteme

Termine und Flexibilität in der Planung

Termine und Flexibilität in der Planung

Ziele erreichen bei gleichzeitiger Offenheit für Veränderungen.

Der Auftraggeber erhält jährlich einen detaillierten Statusbericht, in dem der Dienstleister über die Auslastung der Aufzugsanlage(n) (Fahrtenzahl), deren Zustand (Betriebs- und Störungsübersicht), die ausgeführten Leistungen sowie deren Verfügbarkeit nachvollziehbar und transparent informiert.

Der AN teilt dem Auftraggeber die Erledigung von Instandsetzungen und Störungsbeseitigungen mit und erstellt auf Basis der Arbeitskarten detaillierte Serviceberichte, welche vom AG zu quittieren sind.

Sämtliche Störungen sind zu erfassen und auszuwerten. Der AN wird eine Störungsstatistik führen, die Auswertung ist jährlich dem AG vorzulegen. Bei einer hohen Störungshäufigkeit schlägt der AN entsprechende Maßnahmen vor, um diese zu reduzieren.

Der AN informiert den Auftraggeber und die Benutzer der Aufzugsanlage(n) zu Beginn des Vertrages über die Nutzung der jeweiligen Aufzugsanlage(n). Diese Unterweisungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Der AN informiert den Auftraggeber rechtzeitig über notwendige sowie sinnvolle Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen und spricht Empfehlungen über Verbesserungen der Aufzugsanlage(n) aus.

Fristen und Flexibilität bei der Wartung von Aufzugssystemen

Der AN informiert den Auftraggeber rechtzeitig über den Zeitpunkt der nächsten geplanten Wartung und stimmt den Termin mit diesem ab.

Der AN beseitigt Betriebsstörungen der Aufzugsanlage(n) auch außerhalb dieser Zeiten rund um die Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen. Mehrarbeitszuschläge und sonstige Notbereitschaftspauschalen werden nicht berechnet.

Verfügbarkeit von Aufzugssystemen und Ausgleichsregelungen

Der AN sagt dem Auftraggeber eine Verfügbarkeit je Aufzugsanlage von maximal 2 Betriebsstörungen über das jeweilige Kalenderjahr zu.

Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Kann der Dienstleister die zugesagte Verfügbarkeit nicht einhalten, erhält der Auftraggeber im Folgejahr eine Gutschrift in Höhe von 10% der nach diesem Vertrag in Rechnung gestellten Jahresvergütung der betroffenen Aufzugsanlage.

Verpflichtung zur vollständigen Leistungserbringung

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle aufgeführten und dazugehörenden Anlagen, Baugruppen, Bauelemente, Steuerungen, usw. in die Instandhaltung einbezogen werden.

Brandschutzmaßnahmen und Kabelmanagement

Brandschottungen sind gleichwertig wiederherzustellen. Z.B. die DIN 4102 , VDI 3819 , VDS 2226 und die Brandschutzordnung nach DIN 18096 des AG (Teil A und B sind einzuhalten.

Nicht mehr benötigte Kabelanlagen sind nach Rücksprache mit dem AG rückzubauen (Brandlast).

Wartungsplan und Störungsbehebung

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Wartungsplan vorzulegen und schriftlich freigeben zu lassen. Einzelabrufe werden innerhalb einer Woche erledigt. Die Störungsbeseitigung wird separat geregelt.

Umfang der Leistungserbringung und Betriebsaufrechterhaltung

Die Leistungspflicht umfasst alle Tätigkeiten gemäß dieses Vertrages und aller Vertragsanlage, wie diese insbesondere in den Arbeitskarten und Herstellerangaben vorgegeben sind., insbesondere die laufende Überprüfung, Wartung und Instandsetzung der im Vertrag aufgeführten Anlagen bei denen Betriebsbehinderungen stets vermieden werden sollen. Dazu gehören z.B. gründliche Prüfung und betriebsgerechte Kontrollen aller der Zweckbestimmung dienenden und die Betriebssicherheit gewährleistenden Maschinen-, Konstruktions-, Funktions-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Dokumentationstätigkeiten.