Strategische Standortplanung und Wartung
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DIE REGELMÄSSIGE WARTUNG VON ANLAGEN UND GEBÄUDEN IST ENTSCHEIDEND FÜR DIE LANGFRISTIGE FUNKTIONSFÄHIGKEIT UND WERTERHALTUN
Ein gut strukturierter Wartungsvertrag ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Dienstleister und Unternehmen. Die transparente Festlegung von Leistungsumfang, Verantwortlichkeiten und Kosten stellt die Basis für erfolgreiche Wartungsprojekte dar. Durch die Integration digitaler Lösungen in den Wartungsprozess können potenzielle Schwachstellen frühzeitig erkannt und adressiert werden.
Umfassende Wartung und Standortbetreuung: Vertragsvorlagen für Gebäudemanagement
- Standort
- Leistungsumfang
- Vollwartung
- Inspektion und Wartung
- Betriebsstörungen
- Instandsetzungen
- Ersatzteilen
Umfassender Leistungsumfang für Aufzugswartung
Die Leistungspflicht umfasst alle Tätigkeiten gemäß dieses Vertrages und aller Vertragsanlagen.
Der AN verpflichtet sich z.B. zur regelmäßigen Instandhaltung (Vollwartung, Inspektion und Instandsetzung) der in diesem Vertrag bezeichneten Aufzugsanlage(n) gemäß der gemeinsam abgestimmten und beiliegenden Arbeitskarten, allen Herstellervorgaben und diesen Vereinbarungen, zur Begehung und Dokumentation entsprechend Betriebssicherheitsverordnung (Handhabung von Arbeitsmitteln) sowie zu allen darüber hinaus erforderlichen Arbeiten und Leistungen, die vorbeugend erforderlich sind, auch wenn diese Leistungen im Vertrag nicht ausdrücklich beschrieben aber nach objektiver Beurteilung dennoch entsprechend dem vorgefundenen Zustand erforderlich sind.
Dazu gehören z.B. gründliche Prüfung und betriebsgerechte Kontrollen aller der Zweckbestimmung dienenden und die Betriebssicherheit gewährleistenden Maschinen-, Konstruktions-, Funktions-, Überwachungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Dokumentationstätigkeiten.
Betriebsbehinderungen sind stets zu vermeiden.
Regelmäßige Aufzugswartung
Der AN verpflichtet sich, die Aufzugsanlage(n) regelmäßig mit einem Turnus von mindestens 6 Wartungen / Jahr zu überprüfen und zu warten sowie alle beschriebenen und evtl. zusätzlich notwendigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen. Er legt jährlich im voraus einen Wartungsplan zwecks Freigabe durch den AG vor.
Inspektion und Wartung von Aufzugsanlagen
Prüfen auf Funktion und Nachstellen der Antriebseinheit und der Tragmittel, des Getriebes, der Bremsen, der Treibscheibe und der Trommel, des Seils und der Umlenkrolle, der Schachttüren sowie der Führungsschienen der Aufzugsanlage(n)
Schmieren der genannten Baugruppen in dem der Beanspruchung der Aufzugsanlage(n) angemessenen Maße
Prüfen und Nachstellen der Fahreigenschaften der Aufzugsanlage(n), insbesondere deren Haltegenauigkeit
Sicht- und Funktionsprüfung der Schalt-, Steuer- und Überwachungs- sowie sonstiger Sicherheitseinrichtungen und der Anzeige- und Beleuchtungseinrichtungen
Prüfen der Aufzugsanlage(n) auf Funktion und Beschädigungen
Überwachen des Ölstandes der Antriebseinheit
Funktionserhaltendes Reinigen der genannten Baugruppen der Aufzugsanlage(n) von anlagenbedingter Verschmutzung
Reinigen des Maschinenraums, des Kabinendaches sowie der trockenen Schachtgrube von anlagenbedingter Verschmutzung zwei Mal im Jahr
Beseitigung von Betriebsstörungen zwischen Wartungsintervallen
Der AN beseitigt - auch zwischen den Wartungsintervallen - Betriebsstörungen, die bei den regelmäßigen Inspektionen und Wartungen erkannt oder durch den Auftraggeber oder benannte Dritte gemeldet werden.
Umfassende Reparaturen und Wartungen zur Sicherstellung der Aufzugssicherheit
Der AN repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen alle durch Verschleiß unbrauchbaren Teile wie z.B. Getriebe, Motor, Geschwindigkeitsbegrenzer, Bremsen, Regler, Türaufhängungen, Türantrieb, Fangvorrichtung und Umlenkrollen. Der AN erneuert rechtzeitig z.B. Tragseile, Reglerseile, Treibscheibe, Antriebsräder und Hängekabel, so dass die Sicherheit gemäß den gesetzlichen Regeln für Aufzüge jederzeit gegeben ist.
Der AN führt z.B. in regelmäßigen Abständen Ölwechsel an der Antriebseinheit der Aufzugsanlage(n) nach den Vorgaben des Herstellers aus und entsorgt das Altöl fachgerecht. Der Dienstleister ersetzt beschädigte oder defekte Leuchtmittel in der Kabine im Zuge der regelmäßigen Wartungen der Aufzugsanlage(n).
Der AN entsendet einen Servicetechniker zu den regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der Überwachungsstellen und stellt elektronische Prüfmittel (z.B. ADIA/ASIS) zur Verfügung, jedoch keine Prüfgewichte. Voraussetzung ist die rechtzeitige Benachrichtigung durch den Auftraggeber.
Der AN weist alle zwei Jahre einen Aufzugswärter je Aufzugsanlage in dessen Pflichten (z.B. nach TRA 007) ein.
Langfristige Ersatzteilverfügbarkeit und fachgerechte Entsorgung von Komponenten
Der AN hält für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inverkehrbringen der jeweiligen Aufzugsanlage(n) Originalersatzteile des Herstellers vor. Dies gilt nicht für Bauteile mit elektronischen Komponenten. Nach Ablauf dieser Verfügbarkeit bzw. der Unterstützung durch Dritt-Lieferanten bei sonstigen Ersatzteilen schlägt der AN dem Auftraggeber kostenpflichtige Maßnahmen zur Sicherung des Betriebes der Aufzugsanlage vor.
Der AN wird Eigentümer ausgebauter Ersatzteile und Komponenten erst nach Freigabe durch den AG sowie ausgewechselter Öl- und Schmierstoffe und gewährleistet deren kostenlose und fachgerechte Entsorgung.