GEGENSEITIGE LOYALITÄT IST EINE GRUNDLEGENDE VORAUSSETZUNG FÜR EINE LANGFRISTIGE UND ERFOLGREICHE GESCHÄFTSBEZIEHUNG ZWISCHEN UNTERNEHMEN UND DIENSTLEISTERN
Durch vertrauensvolle Zusammenarbeit und offene Kommunikation können beide Vertragspartner ihre Ziele effizient verfolgen und gemeinsame Interessen wahren. Loyalität bedeutet auch, verantwortungsbewusst mit vertraulichen Informationen umzugehen und die Interessen des Partners bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Ein fairer und respektvoller Umgang miteinander fördert die Zufriedenheit und Motivation beider Parteien und trägt zu einer stabilen Partnerschaft bei.
Gegenseitige Loyalität im Wartungsvertrag: Grundlage für langfristige Partnerschaft
Vertrauensvolle Zusammenarbeit im Facility Management
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere verpflichten sich die Parteien, es zu unterlassen, Mitarbeitern des jeweils anderen Vertragspartners oder diesem nahe stehende Personen persönliche Vorteile zu versprechen oder zu gewähren oder solche Vorteile anzunehmen, die im Zusammenhang mit einem erwünschten Verhalten oder Unterlassen des jeweiligen anderen Vertragspartners mit Bezug auf die zwischen den Parteien bestehende Geschäftsverbindung stehen. Sie verpflichten sich, diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern aufzuerlegen und den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich zu informieren, wenn ihnen ein Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt wird.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen: Risiken und Prävention
Der AN versichert ausdrücklich, dass er sich an Wettbewerbsbeschränkenden Preis- oder Konditionenabsprachen im Zusammenhang mit den den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Leistungen nicht beteiligt hat und auch künftig nicht beteiligen wird.
Vertretungsberechtigte Personen: Zuständigkeiten und Loyalität
Die Vertragsparteien benennen folgende Personen, die zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der jeweiligen Vertragspartei berechtigt sind:
- Für den AG:
- Für den AN:
Die Vertragsparteien benennen folgende Personen, als Projektleiter, für alle abwicklungsrelevanten Aspekte dieses Vertrages:
- Für den AG:
Hier sind Termine und technische Fragen abzustimmen.
- Für den AN:
Höhere Gewalt im Vertragsrecht: Handhabung und Auswirkungen
Definition von Fällen höherer Gewalt und den Rechtsfolge
Haftung und Schadenersatz im Facility Management
Haftung für Schäden, die durch eine der Parteien oder ihre Arbeitskräfte bei der Vertragserfüllung entstehen
Gültigkeit des Vertrages - Inkrafttreten, Verzug, Nichterfüllung und Kündigung
Die Gültigkeit eines Vertrages im Bereich Steuern und gegenseitige Loyalität spielt eine entscheidende Rolle für die Stabilität und Transparenz der Geschäftsbeziehungen. Ein Vertrag tritt in Kraft, sobald alle Parteien ihre Zustimmung gegeben haben und alle formellen Anforderungen erfüllt sind. Verzug tritt ein, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Fristen erfüllt. Dies kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen, da Verzugszinsen und Schadensersatzforderungen entstehen können. Nichterfüllung bezeichnet die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, was zu Vertragsstrafen oder sogar zur Kündigung des Vertrages führen kann. Eine Kündigung kann entweder durch gegenseitige Einigung oder aufgrund eines Vertragsbruchs erfolgen. Sie muss schriftlich erfolgen und alle relevanten gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einhalten, um rechtswirksam zu sein. Es ist unerlässlich, dass alle Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen ernst nehmen, um eine reibungslose Zusammenarbeit und die Wahrung gegenseitiger Loyalität zu gewährleisten.
Beginn, Laufzeit und Ende von Verträgen: Struktur und Klarheit
Dieser Vertrag beginnt ab Inverkehrbringung der Aufzugsanlage mit einer Laufzeit von 5 Kalenderjahren und verlängert sich stillschweigend um jeweils 5 Jahre, sofern keiner der Vertragspartner ein Anpassungsbegehren vorbringt.