04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe
FIRMENKLEIDUNG UND AUSWEISE TRAGEN ZUR IDENTIFIKATION UND SICHERHEIT BEI, INDEM SIE MITARBEITER EINDEUTIG ALS MITGLIEDER DES WARTUNGSTEAMS AUSWEISEN

FIRMENKLEIDUNG UND AUSWEISE TRAGEN ZUR IDENTIFIKATION UND SICHERHEIT BEI, INDEM SIE MITARBEITER EINDEUTIG ALS MITGLIEDER DES WARTUNGSTEAMS AUSWEISEN

Ein einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter stärkt die Professionalität und fördert das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Wartungsdienstleisters. Die Bereitstellung von Firmenkleidung trägt zur Einhaltung von Sicherheitsstandards und Hygienevorschriften bei, insbesondere in sensiblen Arbeitsumgebungen. Ausweise ermöglichen den kontrollierten Zugang zu Betriebsstätten und gewährleisten somit die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Datenschutzrichtlinien.

Firmenkleidung und Ausweis: Identifikation und professionelles Auftreten

Meldepflicht

Berichtsanforderungen meistern

Berichtsanforderungen meistern

Standards für transparente Berichterstattung setzen

Sämtliche nicht völlig unerhebliche Schäden und Mängel am Gegenstand sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. Der AN hat hierbei zu Art und Umfang, Ursache, Verantwortung und Folgewirkung des Schadens beziehungsweise Mangels schriftlich Stellung zu nehmen.

Nachweispflicht

Der AN hat in einem von Ihm zu liefernden Betriebshandbuch, in Wartungsprotokollen und Servicescheinen Zeitpunkt und Umfang der Wartung (lt. Arbeitskarte), Art und Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen, die vorgefundenen Mängel, Zeitpunkt der Störungsmeldung, Zeitpunkt der Störungsbeseitigung, sowie die ausgeführten Reparaturarbeiten und die verbrauchten Ersatzteile einzutragen und die Wartungsprotokolle und Servicescheine von einem Vertretungsberechtigten zwecks Unterrichtung unterschreiben zu lassen.

Qualitätssicherung

Für alle Leistungen seitens des AN gilt der Standard der EG Aufzugsrichtlinie. Ein QM-System ist beim AN vorhanden, zertifiziert und ist dem AG bei Vertragszeichnung vorzulegen.

Unfallverhütung / Arbeits- und Umweltschutz

Für die Einhaltung und Beachtung z.B. der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, Arbeitsschutz- und Arbeitsschutzverwaltungsvorschriften und einer umweltschonenden Arbeitsweise bei der Erbringung der vereinbarten Leistung ist allein der AN verantwortlich. Der AN hat alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der einschlägigen Vorschriften oder sonst nach Lage der Verhältnisse zur Verhütung von Arbeitsunfällen erforderlich sind.

Zutritt

Es haben nur das Personal, die Aufsichtspersonen des AN und der Auftraggeber zu den vom AG vorbestimmten Objekten Zutritt. Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen ins Objekt mitgebracht werden.

Firmenkleidung und Ausweis

Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Personal in erkennbarer Firmenkleidung tätig ist und einen Firmenausweis mit Lichtbild sichtbar trägt. (Fremdfirmenausweis)

Kontinuität

Für die Erbringung der beauftragten Leistungen ist möglichst immer dasselbe Personal einzusetzen, es sei denn, dass sich aus dem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem AN und seinem Personal etwas anderes ergibt.